Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Mitgliedschaft
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Die CSC
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Kontakt 
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Ich werde Mitglied

Wie trägt man sich als Arbeitsloser ein?

  • Sie müssen sich persönlich zur CSC begeben, um dort einen Antrag auf Arbeitslosenentschädigungen zu stellen.
  • Die Dienste der CSC haben die Aufgabe, Sie bezüglich der zu erledigenden Formalitäten zu beraten, Ihnen die notwendigen Dokumente auszustellen und Ihnen die notwendige administrative Unterstützung zu bieten. Zudem muss die CSC Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren, damit Sie Ihre Rechte in Bezug zur Arbeitslosenversicherung voll ausschöpfen können.
  • Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie über eine Kontrollkarte verfügen. Die elektronische Kontrollkarte ist auf dem Internetportal der Sozialen Sicherheit verfügbar (www.socialsecurity.be/citoyen). Die Kontrollkarte aus Papier ist bei der CSC erhältlich.
  • Am Tag Ihres Antrags oder innerhalb der acht folgenden Tage müssen Sie als Arbeitssuchender beim zuständigen regionalen Arbeitsamt eingetragen sein.

Informationen zu dieser Einschreibung finden Sie auf den Webseiten der verschiedenen Arbeitsämter:

 

Um den Antrag auf Entschädigungen einzureichen sind bestimmte Formulare notwendig. Diese hängen von der vorherigen Situation und von der Art des Antrags ab.

  • Handelt es sich um eine Beschäftigung, benötigen Sie das C4 als Arbeitsbestätigung.
  • Handelt es sich um eine Periode der Arbeitsunfähigkeit, der Inaktivität, der selbstständigen Arbeit, erhalten Sie das erforderliche Dokument bei der CSC.

Sie müssen Ihre persönliche und familiäre Situation darlegen. Zu den persönlichen Informationen zählen: Bankkontonummer, Tätigkeiten, Einkommen,… und für die familiären Informationen müssen Sie Angaben zu den Personen liefern, die mit Ihnen Ihren Haushalt bilden. Diese Angaben sind entscheidend für Ihr Recht auf Erhalt von Arbeitslosenentschädigungen.

Wenn Sie alle erforderlichen Bedingungen erfüllen, werden Sie ab dem Datum des Antrags entschädigt. Allerdings sind gewissen Einreichungsfristen beim LFA zu respektieren. Daher sollten Sie sich ab Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit zur CSC begeben, auch wenn Sie noch nicht im Besitz aller notwendigen Dokumente sind.