Neu: Corona-Elternurlaub
Arbeitsministerin Nathalie Muylle hat eine neue Form des Elternurlaubs eingeführt: den sogenannten "Corona"-Urlaub. Dieser kurzfristige Urlaub soll es den Eltern ermöglichen, Beruf und Privatleben in dieser schwierigen Zeit besser miteinander zu vereinbaren.
Dieser Urlaub ist unabhängig vom traditionellen Elternurlaub und wird nicht davon abgezogen. Er kann schnell und flexibel in Anspruch genommen werden und muss nach Zustimmung des Arbeitgebers beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) beantragt werden.
Wann, wie und wie lange kann dieser Elternurlaub genommen werden?
Es handelt sich um einen zusätzlichen Elternurlaub, der zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni 2020 in Anspruch genommen werden kann. Er hat keine Auswirkungen auf die anderen thematischen Urlaubsformen.
Der Elternurlaub kann:
- entweder während einer einzigen zusammenhängenden Periode genommen werden, welche am 01.05.2020 beginnt und am 30.06.2020 endet;
- oder während einer oder mehrerer Monate, egal ob diese Monate verteilt oder zusammenhängend genommen werden;
- oder während einer oder mehrerer Wochen, egal ob diese Wochen verteilt oder zusammenhängend genommen werden;
- oder während einer Kombination von Monaten und Wochen.
Bedingungen
- Sie müssen seit mindestens einem Monat bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein.
- Mindestens eines der Kinder ist am 1. Tag des Elternurlaubs unter 12 Jahren alt. Für Kinder (oder Erwachsene) mit einer Behinderung besteht keine Altersgrenze, wenn sie von ihren Eltern betreut werden und einen anerkannten Dienst oder eine anerkannte Behandlung in Anspruch nehmen. Darunter fallen auch die behinderten Personen, die nach ihrem 21. Geburtstag noch eine Sonderschule besuchen. Für andere Kinder mit Behinderung beträgt die Altersgrenze 21 Jahre.
- Adoptiveltern und Pflegeeltern können dieses System ebenfalls unter den gleichen Bedingungen nutzen.
- Der Arbeitgeber muss mit diesem Corona-Elternurlaub einverstanden sein.
- In Übereinstimmung mit Ihrem Arbeitgeber können Sie auch einen laufenden Elternurlaub in Corona-Elternurlaub umwandeln. Generell gilt, dass Sie jede Form Ihrer Laufbahnunterbrechung, Ihres Zeitkredits oder Ihres thematischen Urlaubs unterbrechen können, um einen Corona-Elternurlaub zu beantragen.
Nettobeträge in Euro
Dank der Gewerkschaften wurde eine Erhöhung der Entschädigung für den Corona-Elternurlaub gewährt. Nachstehend finden Sie die monatlichen Nettobeträge.
½ Elternurlaub | 1/5 Elternurlaub | ||
Eltern mit Kindern wohnend | Unter 50 Jahren | 440,96 Euro | 149,60 Euro |
Ab 50 Jahre | 594,48 Euro | 224,40 Euro | |
Alleinstehende mit Kindern | Privatsektor | 724,94 Euro | 289,98 Euro |
Öffentlicher Sektor | Beträge Mitbewohner |
201,18 Euro (Ab 50: 224,40 Euro) |
Antragstellung
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bescheid C62 mit der Bewilligung des Unterbrechungsgeldes und dem entsprechenden Betrag, der Ihnen monatlich gezahlt wird.
Weitere Infos: Infoblatt T9 vom LfA