Ihre Rechte 
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Mobiles Arbeiten bzw. Homeoffice für Grenzgänger

Aufgrund der pandemiebedingten Situation wurde mit den grenznahen Staaten eine Ausnahmeregelung für Grenzpendler in Sache Homeoffice vereinbart, diese wurde vor einigen Tagen in Sachen Sozialversicherung bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Achtung: in Sachen Steuerrecht lief diese Regelung am 30.06.2022 aus.

Zur Erinnerung: Steuer muss dort gezahlt werden, wo die Arbeit verrichtet wird.

Deutschland steht das Besteuerungsrecht lediglich für die Vergütungen zu, die auch dort erarbeitet wurden, für alle anderen Arbeitstage, die NICHT in Deutschland verrichtet wurden, gilt das Besteuerungsrecht des Ortes, wo gearbeitet wurde (in unserer Region meistens Belgien), ab dem ersten Tag der Arbeit im Wohnland.

Belgier, die in Luxemburg arbeiten, können in Zukunft (statt der bis jetzt geltenden 24 Tage) an 34 Tagen im Jahr einen Teil ihrer Arbeit außerhalb Luxemburgs ausüben - und trotzdem dort steuerpflichtig bleiben.

Das Gehalt des Grenzgängers muss somit „aufgespalten“ werden („Salary Split“), d. h. der Arbeitnehmer muss sein Gehalt anteilig in beiden Ländern versteuern.

Sozialbeiträge können nur in EINEM Land entrichtet werden. 

Achtung: Übersteigt die Tätigkeit im Wohnland 25 % der Gesamttätigkeit, dann sind ALLE Sozialbeiträge im Wohnland zu entrichten. Der ausländische Arbeitgeber muss dann nach belgischem Recht Sozialversicherungsbeiträge abführen, wofür er voraussichtlich ein belgisches Lohnbüro benötigt. 

Ausgleich Kindergeld Belgien-Luxemburg

Seit 2022 tauschen die luxemburgischen und belgischen Kindergeldkassen über elektronischem Weg aus (EESSI-Verfahren), daher brauchen Sie KEINEN Papierantrag mehr bei der „Zukunftskeess“ einzureichen im Januar 2023 (für das vergangene Jahr bzw. Halbjahr), der Austausch erfolgt automatisch.

Lediglich bei Änderungen Ihrer Situation muss dies mitgeteilt werden (Kontonummer, Wohnsitzwechsel usw.).

Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland & Minijob

Seit 2015 kennt Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wurde zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Gleichzeitig wurde auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro angehoben bei einer maximalen Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche.

EnergiePreisPauschale (EPP)

Für Grenzgänger nach Deutschland, wohnhaft in Belgien, gilt: eine Auszahlung über den Arbeitgeber kann nicht erfolgen. Zur Zeit wird geprüft, ob die EPP eventuell rückwirkend mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 (für unbeschränkt steuerpflichtige Personen) gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden kann.

HABEN SIE FRAGEN? Dann kontaktieren Sie uns:

Grenzgängerdienst Deutschland
087 85 99 49
Termine nach Vereinbarung - keine Sprechstunden

Grenzgängerdienst Luxemburg
087 85 99 33

Termine nach Vereinbarung - keine Sprechstunden

Neue Broschüre für Deutschland-Grenzgänger: Wohnen in Belgien, arbeiten in Deutschland