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Neues Sektorenabkommen im Baufach

Am 26. Juni haben die Sozialpartner des Baufachs das Sektorenabkommen 2023-2024 unterzeichnet. Es legt die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Baufach für die nächsten zwei Jahre fest. Hier die wichtigsten Punkte:

1. Kaufkraft 

  • Wenn Ihr Unternehmen im Jahr 2022 genügend Gewinne erzielt hat, haben Sie Anspruch auf eine Kaufkraftprämie zwischen 250 € und 750 € (Auszahlung im Dezember 2023);
  • Anhebung der Ökoschecks von 100 € auf 115 €;
  • Anhebung der minimalen Zusatzrente ab dem 1. Januar 2025 von 1,1 % auf 1,65 %.

2. Mobilität

  • Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um eine Lösung für lange Fahrten zu finden;
  • Fahrer ohne Beifahrer: Anhebung der Entschädigung pro km um 0,035 € ab dem 1. September 2023;
  • Senkung der Grenze für einen Mobilitätstag von 43.000 km auf 30.000 km pro Jahr;
  • Anhebung der Fahrradzulage auf 0,27 €/km.

3. Zusätzlicher Urlaubstag für Betriebszugehörigkeit

  • 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1. Tag
  • 25 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2. Tag
  • 30 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3. Tag (neu!)

4. Laufbahnende und Zeitkredit

  • 1/5-Zeitkredit und 1/2-Zeitkredit am Laufbahnende ab 55 Jahren bis zum 30.6.2025;
  • Flexiblere Inanspruchnahme des teilzeitigen bzw. vollzeitigen Zeitkredits mit Motiv;
  • SAB (System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszulage = ehemalige Frühpension): Verlängerung aller Systeme bis zum 30.6.2025.

5. Existenzsicherheit

  • Anhebung der Baubeihilfsprämie von 383 € auf 500 € sowie Erweiterung auf grüne und Energiedarlehen;
  • Anhebung der Zusatzentschädigungen im Rahmen des SAB;
  • Bleibende Arbeitsunfähigkeit über 66 %: 
    • Einmaliger Betrag: steigt von 800 € auf 900 €
    • Zusatzbetrag pro Kind zu Lasten: steigt von 650 € auf 700 €
  • Tödlicher Arbeitsunfall: 
    • Hinterbliebenengeld: steigt von 6.350 € auf 6.700 €
    • Zusatzbetrag pro Kind zu Lasten: steigt von 1.000 € auf 1.200 €
  • Jährlicher Betrag pro Waise: steigt von 1.000 € auf 1.200 €;
  • Berufliche Wiedereingliederung: Sektorenzuschuss bei einer Kündigung mit einer Kündigungsfrist über 30 Wochen.

6. Fortsetzung des Kampfes gegen Sozialdumping

7. Wohlbefinden

  • Ernennung von Jobcoaches, die für die Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung der Abwanderung von Arbeitern aus dem Sektor verantwortlich sind;
  • Einhaltung der Abkommen über die Grundversorgung auf der Baustelle;
  • Verstärkte Aufmerksamkeit für die Prävention psychosozialer Risiken.

8. Studenten

  • Abschaffung der Studentenlöhne ab dem 1. Juli und automatische Gewährung des Stundenlohns der Kategorie I;
  • Studentenarbeit an Samstagen ist unter bestimmten Bedingungen möglich und wenn innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Beginn der Arbeit eine grundlegende Sicherheitsschulung absolviert wurde;
  • Auszubildende, die sich in einer dualen Ausbildung befinden, können im Juli und August 4 Wochen lang als Studenten bei ihrem Praktikumsanbieter arbeiten.

9. Aus- und Weiterbildung

  • Erarbeitung einer zusätzlichen Schulung für Praktikumsmentoren;
  • Weiterentwicklung des derzeitigen individuellen Rechts auf 2,5 Schulungstage zu einem individuellen Recht auf 5 Schulungstage im Jahr 2030. Diese Entwicklung erfolgt maximal über Schulungen an Werktagen und nicht über Winterschulungen;
  • Sektorenzuschuss bei Schulungen von mindestens 8 Stunden, die nicht an einem Tag durchgeführt werden können.

10. Möglichkeit der Samstagsarbeit

bei der Lieferung von Baumaterialien, mit Ausnahme von Betonwerken und Arbeitern im Kundenservice, die mindestens den Stundenlohn der Kategorie II erhalten.


11. Bemühungen für eine einheitliche paritätische Kommission.