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Neue Rentenreform dreht um den heißen Brei

Die CSC hat die neue Rentenreform der Föderalregierung zur Kenntnis genommen. Es liegt auf der Hand, dass die Pläne in erster Linie darauf abzielen, die europäischen Mittel zur Konjunkturbelebung zu sichern. Es ist bedauerlich, dass die Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor und das Lehrpersonal den Preis dafür zahlen sollen. Die CSC fordert die öffentlichen Behörden auf, ihre Verantwortung als Arbeitgeber zu übernehmen und rasch eine Konzertierungsdynamik einzuleiten.

Es gibt aber auch einige positive Aspekte. Die CSC hatte bei der Regierung angeprangert, dass kleine Zusatzrenten durch die Auswirkungen der Besteuerung zunichte gemacht werden. Diese Ungerechtigkeit wird jetzt korrigiert. Die Regierung erklärt, dass sie die diesbezüglichen Abkommen aus dem Jahr 2021 endlich umsetzen will.

Inakzeptabel für die CSC ist die Einführung der Bedingung einer 20-jährigen Laufbahn für den Anspruch auf eine Mindestrente. Diese Maßnahme trifft Frauen unverhältnismäßig hart. Die CSC ist jedoch zufrieden, dass diese Bedingung etwas flexibler durch zusätzliche Gleichstellungen gestaltet wird: Zeiten der präventiven Entfernung vom Arbeitsplatz, umgewandelte Mutterschaftsruhe, Geburtsurlaub, Adoptionsurlaub, Pflegeelternurlaub oder thematischer Urlaub. Die CSC weist jedoch darauf hin, dass es bei der Gleichstellung noch Unzulänglichkeiten gibt, wie zum Beispiel beim Zeitkredit am Laufbahnende.

Schließlich muss man noch feststellen, dass die neue Rentenreform immer noch um den heißen Brei dreht. Die Regierung Michel hatte beschlossen, das Rentenalter auf 67 Jahre anzuheben und die Bedingungen für die Frühpension zu verschärfen. Bisher ist keine Kompensation vorgesehen. Wenn immer länger gearbeitet werden soll, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen grundlegend zu verbessern.

Zu viele Arbeitsplätze sind heute unhaltbar und machen die Arbeitnehmer krank. Dieses Problem wird nicht durch einen Rentenbonus gelöst. Außerdem ist noch nicht die Rede von einer Vereinheitlichung der Laufbahnbedingungen für die Frühpension. Eine Person, die vor dem Alter von 20 Jahren angefangen hat zu arbeiten, kann nach 42 Berufsjahren noch immer nicht in Frührente gehen. Und wenn die Regierung von der finanziellen Tragfähigkeit der Renten spricht, muss dies in erster Linie bedeuten, dass Mittel zur Verfügung stehen, um den Lebensstandard der Rentner zu sichern. Und auch hier gehen wir leer aus.