Gesetzentwurf über Abwerbeverbot im Interimsektor geht in die richtige Richtung
Am kommenden Freitag wird die Regierung den Gesetzentwurf von Minister Dermagne über das Abwerbeverbot erörtern. Die Gewerkschaften fordern die Regierung auf, diesen Entwurf zu verabschieden. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Ein Abwerbeverbot ist eine Klausel, mit der Interimagenturen den Arbeitgebern für einen bestimmten Zeitraum verbieten, Interimarbeitnehmer dauerhaft einzustellen, es sei denn, sie zahlen eine hohe Entschädigung. In der Praxis kann dieses Verbot bis zu eineinhalb Jahre dauern.
Außerdem wird eine solche Klausel ohne das Wissen der Hauptbeteiligten, der Interimarbeitnehmer selbst, geschlossen. Dadurch verpassen viele Interimbeschäftigte die Chance auf einen festen Arbeitsplatz. Ebenso hindert das Abwerbeverbot Unternehmen daran, in einer Zeit zunehmender Spannungen auf dem Arbeitsmarkt Personal einzustellen.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Abwerbeverbot in der Interimbranche zu regeln.
- Die Klausel darf nur auf Interimverträge mit einer Mindestdauer von einem Monat angewandt werden.
- Sie darf auch die Vertragsdauer nicht überschreiten und beträgt maximal zwei Monate.
- Schließlich ist die Klausel nicht zulässig, wenn das Nutzerunternehmen selbst den Arbeitnehmer der Interimagentur vorschlägt.