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Erhöhung der Sozialleistungen am 1. Januar 2024

Gute Neuigkeiten! Am 1. Januar 2024 werden die Sozialleistungen für Rentner und Kranke erhöht. Die Erhöhungen sind zum Teil auf den anhaltenden Druck der CSC zurückzuführen, die Sozialleistungen zusätzlich zum Index zu erhöhen. Diese Leistungen wurden bereits am 1. November aufgrund der automatischen Indexierung um 2 % angehoben, und werden am 1. Januar erneut erhöht. 

Rentner 

Am 1. Januar wird die Mindestrente um 2,08 % erhöht. Achtung: Es handelt sich hier um den Privatsektor. Für die staatlichen Renten ändert sich nichts.  


  • Damit steigt die Mindestrente einer alleinstehenden Person für eine vollständige Berufslaufbahn (45 Jahre) auf 1.738,55 Euro brutto pro Monat, d.h. 35,42 Euro mehr.
  • Für eine Haushaltsrente werden das 2.172,50 Euro brutto sein.
  • Für Witwen oder Witwer, die eine Hinterbliebenenrente oder ein befristetes Übergangsgeld beziehen, beträgt der Mindestbetrag am 1. Januar 2024 1.715,31 Euro brutto. 
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Erhöhungen

  • Für Renten oberhalb des Mindestbetrags, die 2019in Kraft getreten sind, werden am 1. Januar 2024 2 % hinzugefügt.
  • Für „neue“ Rentner wird die Obergrenze für das Gehalt, auf dessen Grundlage der Rentenbetrag berechnet wird, am 1. Januar 2024 erneut um 2 % erhöht.
  • Für Arbeitnehmer mit niedrigen Löhnen, aber mindestens 15 Berufsjahren, werden der jährliche Mindestanspruch und der Grenzbetrag für den jährlichen Mindestanspruch am 1. Januar 2024 erneut um 2 % erhöht. Das bedeutet, dass für Berufsjahre mit mindestens 104 Vollzeittagen die Rente mindestens auf ein Jahresgehalt von 32.492 Euro berechnet wird.
  • Im Mai wird das Urlaubsgeld für Rentner zusätzlich zur Indexierung um 2,55 % angehoben.  
Weitere Informationen über Renten finden Sie unter www.diecsc.be/rente. Prüfen Sie auch Ihre persönliche Akte unter www.mypension.be. 

Kranke, Behinderte und Opfer von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen 

  • Für Leistungen oberhalb des Mindestbetrags, die im Jahr 2019 begonnen haben, wird am 1. Januar 2024 ein Zuschlag von 2 % brutto erhoben. 
  • Für neue Fälle erhöht sich die Gehaltsobergrenze, auf deren Grundlage der Rentenbetrag berechnet wird, am 1. Januar 2024 um 1,1 %. 
  • Der Sozialbeitrag, der auf die Leistung bei Arbeitsunfällen  in Kombination mit einer Rente bezahlt werden muss, sinkt am 1. Januar 2024 weiter auf 3,55 % (nachdem dies bereits am 1. Juli für die Leistungen bei Berufskrankheiten der Fall war). 
  • Das Urlaubsgeld wird im Mai erhöht.
  • Das Urlaubsgeld (die sogenannte Aufholprämie) für Invalide (d. h. nach einem Jahr Krankheit) ohne Personen zu Lasten wird 2024 um weitere 5 Euro erhöht, zusätzlich zur Indexierung und zur Erhöhung im Mai 2023. Die Invaliden mit Personen zu Lasten haben bereits im Mai 2023 die volle Erhöhung erhalten.  
Weitere Infos: www.diecsc.be/krankheit.