Gerichtliches Demoverbot endgültig vom Tisch: Recht auf Protest bleibt geschützt!
Der Gesetzentwurf von Ex-Justizminister Van Quickenborne wird endgültig aufgegeben. Dieser Entwurf zielte darauf ab, ein zusätzliches gerichtliches Demonstrationsverbot als Strafe für Taten einzuführen, die bei Protestkundgebungen begangen wurden. Das Plenum des Föderalparlaments hat heute über einen Änderungsantrag abgestimmt, der voll und ganz der seit Monaten von Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Vereinigungen erhobenen Forderung entspricht: schlicht und einfach die Abschaffung dieser freiheitsfeindlichen Maßnahme.
Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Vereinigungen kämpften seit Juni aktiv gegen diesen umstrittenen Gesetzentwurf des ehemaligen Justizministers Van Quickenborne, der eine echte Bedrohung für das Recht auf Protest darstellte.
Der Entwurf richtete sich nicht nur gegen Randalierer, sondern drohte alle Demonstranten zu treffen und die Arbeit von Gewerkschaften und anderen Vereinigungen zu behindern, für die Demonstrationen und Protestkundgebungen die wichtigsten Aktionsmittel sind. Der Entwurf drohte in der Tat, friedliche Menschen von der Teilnahme an einer Demonstration abzuhalten.
Die konkrete Umsetzung eines solchen Entwurfs hätte auch negative Auswirkungen auf andere Grundfreiheiten wie das Recht auf Privatsphäre oder das Recht auf Bewegungsfreiheit, wenn es z.B. zu massiven Identitätskontrollen oder dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung gekommen wäre.
Während die Regierung gegenüber den negativen Stellungnahmen des Föderalen Instituts für Menschenrechte, des Staatsrats und des Hohen Justizrats taub zu sein schien, machten Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Vereinigungen energisch mobil, um die Regierung zur Vernunft zu bringen. Diese Aktionen, an denen sich Tausende von Demonstrantinnen und Demonstranten beteiligten, zahlen sich jetzt aus.
Das Plenum des Parlaments hat soeben einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die umstrittenen Artikel über die Einführung eines gerichtlichen Demonstrationsverbots als zusätzliche Strafe aus dem Entwurf gestrichen werden sollen, um die Justiz humaner und schneller zu machen.
Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft sind zufrieden mit der von ihnen geforderten Aufhebung des Gesetzes. Sie befürchten jedoch, dass unsere Gesellschaft immer häufiger mit Plänen der Regierung konfrontiert wird, die darauf abzielen, die Ausübung der Grundfreiheiten und die Verteidigung der Menschenrechte einzuschränken. Die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen wir stehen, erfordern mehr denn je Gegenkräfte. Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisation werden daher weiterhin wachsam sein, um das notwendige und grundlegende Recht auf Protest zu wahren.
CSC-ACV, FGTB-ABVV, CGSLB-ACLVB, Amnesty, Greenpeace, LDH, Liga für Menschenrechte, BAPN, CNCD 11.11.11, Klimakoalition, BBL, Solidaris, Soralia, Cepag, CAB, PAC, FOS, PLN.