CSC zufrieden mit besserer Rückerstattung der Fahrtkosten!
Im Nationalen Arbeitsrat (NAR) einigten sich die Sozialpartner auf Anpassungen des kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) Nr. 19 in Bezug auf die Erstattung von Fahrtkosten. Am 1. Juni 2024 wird der Mindestbeitrag des Arbeitgebers zum Preis von Zugabonnements auf 71,8 % des seit dem 1. Februar 2024 genutzten NMBS-Abonnements angehoben.
Ferner wird der Arbeitgeberbeitrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 am 1. Februar jedes Jahres erhöht. Diese jährliche Erhöhung darf nicht mehr als 2,5 % betragen. Dabei wird die eventuelle Indexierung der Abonnements durch die SNCB berücksichtigt. Außerdem werden die für Telearbeiter wichtigen Flex-Abonnements in das KAA Nr. 19 aufgenommen, das nunmehr eine Mindestbeteiligung des Arbeitgebers für diese Abonnements vorsieht. Auch die Monatsabonnements von MIVB/STIB und De Lijn werden besser erstattet.
Heute kostet ein Monatsabonnement Gent - Brüssel (Strecke von 58 km) 211,00 Euro. Der Arbeitgeber erstattet seinem Arbeitnehmer derzeit mindestens 118,00 Euro dieses Betrags (56 %). Dank des angepassten KAA wird dieser Betrag ab dem 1. Juni auf 151 Euro steigen (71,8 %), was für den Arbeitnehmer 33 Euro netto mehr pro Monat bedeutet. Das ist eine deutliche Verbesserung, aber der Kostenanteil des Arbeitnehmers bleibt hoch. Aus diesem Grund fordert die CSC weiterhin die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Arbeitnehmer.