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Lieferkettengesetz vom Europäischen Parlament verabschiedet

Elf Jahre nach dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch hat das Europäische Parlament (mit 374 Ja-Stimmen, 235 Nein-Stimmen und 19 Enthaltungen) das lang erwartete Lieferkettengesetz für Unternehmen verabschiedet. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt hin zu globalen Wertschöpfungsketten, die frei von Menschenrechtsverletzungen, Arbeitsausbeutung und Umweltschäden sind. Mit diesem Gesetz wird die Europäische Union zum größten Markt der Welt mit einer verbindlichen Sorgfaltspflicht für große Unternehmen, die in ihrem Markt tätig sind.

Das Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen, soziale Missstände und Umweltschäden in ihren transnationalen Wertschöpfungsketten zu verhindern. Es zielt auch darauf ab, den Opfern solcher Missbräuche sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU einen besseren Zugang zur Justiz und zur Wiedergutmachung zu ermöglichen.

Die EU-Mitgliedstaaten, das Parlament und die Kommission hatten bereits bis Ende 2023 eine politische Einigung über den Text erzielt. Kurz vor der Ziellinie brachen einige Mitgliedstaaten diese Vereinbarung, und das Gesetz wurde weiter verwässert, unter anderem durch eine deutliche Einschränkung seines Geltungsbereichs, der jetzt nur noch für sehr große Unternehmen gilt.

„In den letzten Jahren haben Tausende von Bürgern und viele fortschrittliche Unternehmen klare Regeln für verantwortungsvollere Geschäftspraktiken gefordert. Heute haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dieser Bitte entsprochen", erklärte Sophie Wintgens, Expertin der CNCD-11.11.11. für den internationalen Handel. „Die Schwächung des Textes während der Verhandlungen schränkt die Wirkung dieses Gesetzes sicherlich ein und verpasst damit die Gelegenheit, die Straflosigkeit von Unternehmen wirklich zu beenden. Dennoch haben diese neuen Regeln das Potenzial, die Art und Weise, wie große Unternehmen arbeiten, radikal zu verändern."

„Trotz seiner Unzulänglichkeiten ist dieses Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt im Kampf für die Anerkennung und Verringerung der negativen Auswirkungen unternehmerischer Aktivitäten auf Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umwelt. Die Mitgliedstaaten müssen nun ihre bisherige Verpflichtung bestätigen und das Gesetz förmlich genehmigen. Wir erwarten von ihnen, dass sie keine Zeit verlieren und dies so schnell wie möglich tun", fordert Zoé Dubois, Advocacy-Beauftragte bei achACT.

Kontext

  • Im März 2021 veröffentlichte das Europäische Parlament einen Vorschlag für einen Entwurf für EU-Vorschriften über Sorgfaltspflichten für Unternehmen.
  • Im Februar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie, der jedoch erhebliche Mängel aufwies.
  • Im Dezember 2022 einigten sich die EU-Länder auf ihren Standpunkt zu diesem neuen EU-Gesetz. Damit haben sie den ohnehin schwachen Vorschlag der Kommission verwässert.
  • Im Juni 2023 einigten sich die Europaparlamentarier auf ihren Standpunkt und sendeten eine ehrgeizigere Botschaft an die Opfer von Unternehmensmissbrauch.
  • Im Dezember 2023 erzielten die EU-Länder, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission eine gemeinsame Einigung über dieses Gesetz, das Finanziers fossiler Brennstoffe und Sektoren mit einem hohen Maß an Ausbeutung von Arbeitnehmern verschont.
  • Im Februar 2024 zog Deutschland seine Unterstützung für das Abkommen zurück. Dies veranlasste andere EU-Länder, ihre Position zu überdenken und die Ratifizierung des Gesetzes durch die Botschafter bei der EU zu blockieren.
  • Nach weiteren Zugeständnissen sicherte sich die belgische EU-Ratspräsidentschaft am 15. März 2024 dennoch ausreichende Unterstützung der Mitgliedstaaten für ein verwässertes Gesetz.
Pressemitteilung der CNCD 11.11.11, zu deren Mitgliedsorganisationen die CSC gehört.