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Kostenrahmen Wohlbefinden 2025-2026: Geschäftsführende Regierung muss Entscheidung treffen

Gemeinsame Pressemitteilung der CSC, FGTB und CGSLB

Der Kostenrahmen (d.h. sämtliche Haushaltsmittel) für das Wohlbefinden ist ein gesetzlicher Mechanismus, mit dem das Niveau der Ersatzeinkommen unter anderem bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente aufrechterhalten werden kann. In rechtlicher Hinsicht müssen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen bis zum 15. September eine Stellungnahme dazu abgeben, wie diese Haushaltsmittel 2025-2026 ausgegeben werden sollen. Leider hat die Verzögerungstaktik der Arbeitgeberverbände die Ausarbeitung einer gemeinsamen Stellungnahme innerhalb der vorgeschriebenen Frist verhindert. Die drei Gewerkschaften legen daher ihre eigene Stellungnahme der geschäftsführenden Föderalregierung vor. Diese muss jetzt entscheiden, wie sie die Haushaltsmittel für das Wohlbefinden 2025-2026 ausgeben und verteilen will. Die Verhandlungsführer der künftigen Föderalregierung haben diese Stellungnahme ebenfalls zur Kenntnisnahme erhalten.

Der Mechanismus verhindert, dass sich die Höhe der Ersatzeinkommen von den Löhnen „abkoppelt“. Er garantiert unter anderem, dass die Mindestzulagen um mindestens 2 %, die Berechnungshöchstgrenzen und die ältesten Renten erhöht werden. Die langfristigen Auswirkungen dieser zweijährlichen Erhöhungen sollten nicht unterschätzt werden. Ohne diese Haushaltsmittel hätte die garantierte Mindestrente für eine alleinstehende Person am 1. Mai 2024 nur 1.520 Euro brutto (statt 1.773 Euro) betragen, also 253 Euro weniger! Die ältesten Renten wären um 9 % niedriger.

Für den Zeitraum 2025-2026 beträgt der Kostenrahmen für das Wohlbefinden 1 Milliarde Euro. In Belgien liegen viele Sozialleistungen immer noch weit unter der Armutsgrenze. Jede Verbesserung, die durch die besagten Haushaltsmittel ermöglicht wird, ist daher unerlässlich. Auch die Aufrechterhaltung des Lebensstandards ist nicht garantiert, wie die niedrigen Obergrenzen bei Arbeitslosigkeit zeigen. Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit sind die Einkommenseinbußen oft beträchtlich. Die Verteilung der Mittel für das Wohlbefinden in den kommenden Jahren sollte eine substanzielle Erosion des Sozialschutzes, wie sie in den 1980er und 1990er Jahren zu beobachten war, verhindern.

Eine schnelle politische Entscheidung über die Verteilung der Haushaltsmittel wird es ermöglichen, die ersten Anpassungen ab Januar 2025 umzusetzen. Die drei Gewerkschaften bestehen darauf, dass der gesamte Kostenrahmen zugewiesen wird. Bei der Höhe der Ersatzeinkommen zu knausern, wie De Wever in seiner Notiz vorschlug, würde die bereits erheblichen Einkommenseinbußen bei Krankheit, vorübergehender Arbeitslosigkeit oder auch nach der Pensionierung nur noch verschlimmern.