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650 Stunden Studentenarbeit: Nur angeblich eine gute Idee

Die Jung-CSC bedauert, dass die Arizona-Regierung ein Gesetz verabschiedet hat, dass die Obergrenze für Studentenarbeit auf 650 Stunden anhebt. Die Jugendorganisation schlägt Alternativen vor.

Seit 2019 arbeiten Studierende während des Schuljahres mehr als im Sommer, weil sie sonst ihr Studium, eine Studentenwohnung (den sogenannten „Kot“), Lebensmittel und Energierechnung nicht bezahlen können. Aber diese Zeit fehlt ihnen oft zum Lernen.

Studentin Emilie berichtet: „Ich studiere in Brüssel und bin täglich drei Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, weil ich kein Geld für ein Kot habe. Da ich samstags arbeite, bleibt mir nur ein Tag zum Lernen.“

Nel Van Slijpe, Nationalverantwortlicher der Jung-CSC, stellt fest: „Jobben ist nicht nur eine Berufserfahrung

oder ein Taschengeld, sondern eine Notwendigkeit. Für viele Studierende ist Studentenarbeit die einzige Möglichkeit, um finanziell über die Runden zu kommen. Aber wir kritisieren die Entscheidung der Regierung: Anstatt die Studenten anzuregen, immer mehr auf Kosten ihres Studiums zu arbeiten, sollte sie die Ursachen der Studentenarmut angehen.“

Faire Rechte

Die Regierung könnte beispielsweise Mahlzeiten für 2 Euro in der Hochschulbildung einführen oder die Energie- und Mietkosten für Kots senken.
Die Jung-CSC fordert außerdem für Jobstudenten die gleichen Rechte wie für Festangestellte: derzeit zahlen erstere nämlich keine Rentenbeiträge, haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, erhalten nicht dieselben außergesetzlichen Vorteile und haben kein Anrecht auf Arbeitslosengeld.

„Durch die Anhebung der Obergrenze für Studentenarbeit will die Regierung eigentlich den Unternehmen billige und flexible Arbeitskräfte zur Verfügung stellen. Dadurch will sie Arbeitsbedingungen und Löhne aller Arbeitnehmer zu drücken“, so Nel Van Slijpe.

Alternativen

Die Jung-CSC plädiert für strukturelle Lösungen mit einem Statut für Jobstudenten:

✔ Ende der Lohndiskriminierung für Studenten unter 21 Jahren;

✔ Anhebung der Arbeitgeberbeiträge, um Arbeitslosengeld-, Renten- und Urlaubsansprüche zu eröffnen;

✔ Erweiterung der Bedingungen und Beträge für Studienbörsen.