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IAO: Diskussion über biologische Gefahren bei der Arbeit

Ein neues IAO-Übereinkommen über biologische Gefahren am Arbeitsplatz wird auf der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) diskutiert

Die Internationale Arbeitskonferenz findet bis zum 13. Juni in Genf statt. Jedes Jahr treffen sich dort Regierungs-, Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter aus 187 Ländern, um Vereinbarungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auszuhandeln. All dies geschieht im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).Die CSC-Delegation unter der Leitung von Ann Vermorgen nimmt aktiv an den Diskussionen in den verschiedenen Ausschüssen teil.

Biologische Gefahren

Eine erste Diskussion befasst sich mit einem neuen IAO-Übereinkommen über biologische Gefahren bei der Arbeit und einer dazugehörigen Empfehlung. Die Covid-19-Pandemie hat erneut gezeigt, wie wichtig ein angemessener Schutz der Arbeitnehmer vor diesen Gefahren ist. In Europa gibt es bereits eine Richtlinie über biologische Stoffe (Bakterien, Viren und Pilze).

Doch sind biologische Gefahren umfassender und decken auch Risiken durch Pflanzen und Tiere ab. Aber in anderen Ländern fehlt dieser Schutz oft. Die IAO hat zwar das Übereinkommen Nr. 170 über Chemikalien, aber es herrscht ein Vakuum in Bezug auf biologische Gefahren. Nach einer ersten Diskussion im Jahr 2024 möchte sie nun dieses neue Übereinkommen voll und ganz bestätigen.

Digitale Plattformen

Das zweite Thema betrifft die Ausarbeitung eines IAO-Übereinkommens und einer Empfehlung zu digitalen Plattformen. In allen Ländern der Welt sind Plattformbeschäftigte eine wachsende Gruppe von Arbeitnehmern ohne klaren Status und mit wenig oder gar keinem Zugang zu sozialen Rechten. Darüber hinaus sind die Arbeitsmethoden und -bedingungen auf Plattformen oft undurchsichtig. Vor kurzem wurde eine EU-Richtlinie über Plattformarbeit verabschiedet, die jedoch nicht alle Plattformarbeiter erfasst. In mehreren Teilen der Welt gibt es diesen Rahmen nicht einmal.

In ersten Gesprächen sollte geklärt werden, ob es sowohl ein Übereinkommen als auch eine Empfehlung geben wird und welchen Inhalt diese haben sollen. Während die Regierungen eine solche Norm weitgehend befürworten, ist die Gruppe der Arbeitgeber zurückhaltender. Sie hofft, dass es bei einer einfachen Empfehlung bleiben wird. Nächste Woche soll die Ausrichtung präzisiert werden, damit auf der Konferenz im nächsten Jahr eine zweite Lesung stattfinden kann.

Informelle Arbeit und Übergang zu formeller und menschenwürdiger Arbeit

Ein weiterer Ausschuss befasst sich mit den Fortschritten beim Übergang von informellen zu formellen Arbeitsplätzen und baut dabei auf der Empfehlung aus dem Jahr 2015 auf. Trotz verstärkter Bemühungen auf nationaler Ebene und der Möglichkeiten, die sich beispielsweise durch die digitale Revolution ergeben, bleibt dieser Übergang zur Formalität eine große Herausforderung. Dies liegt unter anderem daran, dass es vielen Regierungen schwerfällt, die Ursachen der Informalität wirksam und nachhaltig zu bekämpfen.

Auch Konflikte, Krisen und die Corona-Pandemie, die weltweit zu zahlreichen Arbeitsplatzverlusten geführt haben, spielen dabei eine Rolle. Darüber hinaus werden die Herausforderungen der Formalisierung noch durch strukturelle Probleme wie Klimawandel, Rohstoffknappheit und die mit der alternden Bevölkerung verbundenen Gesundheitsbedürfnisse verschärft. Die Diskussion sollte zu Schlussfolgerungen und Maßnahmen führen, die die künftige Arbeit der IAO, der nationalen Regierungen und der Sozialpartner in diesem Bereich leiten werden.

Ständiger Ausschuss für die Anwendung von Normen

Schließlich gibt es noch den Ständigen Ausschuss für die Anwendung von Normen, in dem Ann Vermorgen als Sprecherin der Arbeitnehmergruppe bei mehreren Ländergesprächen auftritt. Jedes Jahr stehen 24 Länder wegen Verstößen gegen IAO-Übereinkommen oder grundlegende Arbeitsnormen auf dem Prüfstand, dieses Mal ergänzt durch eine Sondersitzung zu den Entgleisungen in Belarus (Weißrussland). Auf der Liste mit einem Sternchen (doppelte Fußnote im IAO-Jargon) stehen folgende Länder: Afghanistan wegen der Unterdrückung von Frauen in vielen Bereichen, der Tschad wegen Kinderarbeit, Ecuador wegen des fehlenden Rechts auf Verhandlungsfreiheit und gewerkschaftliche Organisation, Kirgisistan wegen des völligen Fehlens einer Arbeitsaufsicht und Libyen wegen Menschenhandel und Einsatz von Zwangsarbeit unter Flüchtlingen.

Weitere wichtige Themen auf der Tagesordnung des Konferenz sind Entschließungen über die Einhaltung der Empfehlung des Untersuchungsausschusses zu Myanmar, eine Änderung des Seearbeitsübereinkommens zum besseren Schutz von Seeleuten sowie eine wichtige Entschließung über den Status Palästinas und das Recht auf Teilnahme an IAO-Tagungen.