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Vorausgefüllte Steuererklärung: Was Sie überprüfen sollten.

Nicht vergessen! Es ist an der Zeit, Ihre Steuererklärung einzureichen. Wenn Sie Tax-on-Web nutzen, müssen Sie dies bis spätestens den 15. Juli tun. Steuererklärungen auf Papier sind bis zum 30. Juni einzureichen. Die meisten Steuerzahler erhalten von den Steuerbehörden eine vorausgefüllte Steuererklärung, dabei enthält aber jede vierte Fehler. Prüfen Sie sie daher genau. Worauf sollten Sie besonders achten?

  • Stellen Sie sicher, dass alle Kinder und andere Haushaltsmitglieder, die zu Ihren Lasten sind, in der Steuererklärung korrekt erwähnt sind. Das Finanzamt vergisst manchmal Kinder, die einen Studentenjob haben oder die als Arbeitnehmer einer Zielgruppe in einer Beschützenden Werkstätte tätig sind. Wenn Ihre Eltern (oder einer von ihnen) pflegebedürftig sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie sie zu Lasten nehmen können.
  • Wenn Sie im vergangenen Jahr ein Grundstück gekauft, verkauft oder geerbt haben, überprüfen Sie Ihr Katastereinkommen sorgfältig.
  • Die vom Arbeitgeber gezahlte Fahrtkostenentschädigung oder die Bereitstellung eines Fahrrads ist nun auch in der vorausgefüllten Steuererklärung enthalten, und zwar sowohl unter Posten 254 (erhaltener Betrag) als auch unter Posten 255 (Steuerbefreiung). Dies ist eine Neuerung, die sorgfältig geprüft werden sollte. Die Befreiung unter Posten 255 wird nicht angewandt, wenn Sie Ihre tatsächlichen Berufskosten unter Posten 258 nachweisen.
  • Überprüfen Sie auch Ihre Abzugsposten sorgfältig. Die vorausgefüllte Steuererklärung enthält Ihre Spenden, wenn Sie dem Begünstigten Ihre Nationalregisternummer übermittelt haben. Unterhaltszahlungen müssen Sie selbst in die Erklärung eintragen. Die Kinderbetreuungskosten sind im Prinzip angegeben, aber prüfen Sie genau, ob dies der Fall ist. Die Quellensteuer auf Dividenden können zurückgefordert werden, Sie müssen sie jedoch selbst in Ihre Steuererklärung eintragen.
  • Wenn Sie langfristig sparen, sollten Sie den Steuervorteil optimieren. Geben Sie den Maximalbetrag bei der Person mit dem höheren Einkommen und den Saldo beim Partner an.