Ihre Rechte 
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Wichtige Infos für Bauarbeiter

Ob Stundenlöhne, Frostkarten, Treuemarken oder Ruhetage. Für die Bauarbeiter haben wir die aktuell wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Stundenlöhne ab 1. Oktober 

Bezüglich der Berechnung der Löhne gibt es derzeit eine negative Indexierung. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Stundenlöhne nicht gesenkt werden. Dank der Intervention der CSCBIE wurde vereinbart, dass eine negative Indexierung im Bausektor nicht zu einer Senkung der Stundenlöhne führen wird. Diese bleiben daher unverändert.

Konkret entsprechen die für die Monate Oktober, November und Dezember 2025 geltenden Löhne denen des vorigen Quartals.

Frostkarten

Der Versand der Frostkarten erfolgt Anfang Oktober. Bewahren Sie die Frostkarte sorgfältig auf, denn sie ist die Grundlage für eine Reihe von Vorteilen, die im Baufach gewährt werden. Sie gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis einschließlich 30. September 2026 und betrifft die Leistungen, die Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 in diesem Sektor erbracht haben.

Rentenauszug

Im Oktober erhalten Sie Ihren Rentenauszug, aus dem die aktuelle Höhe Ihrer sektoralen Zusatzrente hervorgeht.

Auszahlung Treuemarken

Wenn Sie Mitglied der CSC sind und im Baufach arbeiten, haben Sie Anspruch auf Treuemarken. Das Antragsformular haben Sie Ende September erhalten.

Sobald Sie es erhalten:

  • Tragen Sie bitte Ihre IBAN-Nummer ein.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Gewerkschaftsbeiträge gezahlt haben.
  • Werfen Sie die ausgefüllte Karte in einen CSC-Briefkasten oder geben Sie diese in einem CSC-Sekretariat ab.

Wir werden Ihre Treuemarken ab dem 27. Oktober auszahlen. Der Betrag, den Sie erhalten, entspricht 9 % des Bruttolohnes, den Sie zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 einschließlich verdient haben.

Ruhetage

Die Hauptperiode der Ruhetage beginnt am Montag, 22. Dezember 2025, und endet am Freitag, 2. Januar 2026. Wie im Vorjahr wird die Entschädigung ab dem 15. Dezember automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Sie erhalten kein Formular. Überprüfen Sie Ihre persönlichen Angaben, um die Zahlung Ihrer Ruhetage zu garantieren. Sollten Ihre Angaben unvollständig oder fehlerhaft sein, erhalten Sie in der zweiten Dezemberhälfte ein Formular. Es ist wichtig, dass Sie dieses so schnell wie möglich zusammen mit Ihrer IBAN-Nummer an die CSC zurücksenden, damit die Zahlung erfolgen kann.

Tipp: Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, jetzt zu prüfen, dass Ihre persönlichen und beruflichen

Angaben in unserem System auf dem neuesten Stand sind. Loggen Sie sich bei „Meine CSC“ ein und überprüfen Sie die gespeicherten Informationen. Verwenden 

Sie itsme oder Ihre eID? Dann können Sie Ihre Daten direkt online bearbeiten. Sobald diese validiert wurden, erfolgt die Zahlung automatisch!

Achtung: Wenden Sie sich so schnell wie möglich an die CSCBIE, wenn sich Ihre Situation zwischen dem 1. Oktober
und dem 31. Dezember 2025 geändert hat. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Unternehmen verlassen, einen Arbeitsunfall

hatten usw.

Zu Ihrer Information: Der Donnerstag, 25. Dezember 2025, und der Donnerstag, 1. Januar 2026, sind gesetzliche Feiertage. Für diese beiden Tage zahlt Ihr Arbeitgeber Urlaubsgeld.

Der Ausgleichsruhetag, der auf den Freitag, 2. Januar 2026 fällt, wird im Dezember 2026 ausgezahlt.

Bei Fragen, kontaktieren Sie die CSC Bau-Industrie und Energie: 

CSCBIE
Liège-Verviers-Ostbelgien
04 340 73 10