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Arbeitslosenreform der Arizona‑Regierung: Verfassungsgericht setzt Reform nicht aus, prüft jedoch deren Nichtigkeit

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, die von der Arizona‑Regierung beschlossene Arbeitslosenreform (die zeitliche Begrenzung des Arbeitslosengeldes) vorläufig nicht auszusetzen. Der gemeinsame Antrag der Gewerkschaften CSC, FGTB und CGSLB sowie zahlreicher Organisationen der Zivilgesellschaft auf Aussetzung der Reform wurde abgewiesen. Die Prüfung der Nichtigkeitsklage wird jedoch fortgeführt; eine Entscheidung wird noch vor Ende des Jahres erwartet. 

Die klagenden Gewerkschaften und Organisationen bedauern, dass der Gerichtshof auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen nicht das Vorliegen eines schweren und schwer wiedergutzumachenden Schadens feststellen konnte, was Voraussetzung für eine Aussetzung der Reform gewesen wäre. Diese Entscheidung präjudiziert jedoch nicht das Ergebnis der laufenden Prüfung der Nichtigkeitsklage. Eine vollständige oder teilweise Aufhebung der Reform bleibt somit möglich. 

Die fehlende Aussetzung hat erhebliche soziale Folgen. Die Reform sieht vor, bis zum 1. Juli 2027 rund 180.000 Personen schrittweise vom Arbeitslosengeld auszuschließen. Viele der Betroffenen verfügen über keine alternative Absicherung und sind auf familiäre Solidarität angewiesen. Tausende Familien geraten dadurch in eine Phase großer Unsicherheit und laufen Gefahr, dauerhaft in Armut abzurutschen. 

Die Gewerkschaften und die Organisationen der Zivilgesellschaft werden an der Seite der von der Reform hart getroffenen Menschen bleiben und ihre Mobilisierung verstärken, um Solidaritätsmechanismen wiederherzustellen, die einen sozialen Schutz bieten, der es allen ermöglicht, ein Leben in Würde zu führen. 

Die Gewerkschaften und die Organisationen der Zivilgesellschaft bedauern, dass ihre grundlegendsten Bedenken hinsichtlich dieser Reform nicht gehört wurden und dass es notwendig ist, die Schlichtung durch das höchste Gericht des Landes anzurufen, um auf die Risiken der Rechtswidrigkeit aufmerksam zu machen, die verschiedene Bestimmungen dieser Reform mit sich bringen. 

Die Gewerkschaften und die Organisationen der Zivilgesellschaft betonen, dass diese Reform einen tiefgreifenden Bruch mit dem sozialen Konsens darstellt, der seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs die sozioökonomischen Gleichgewichte in Belgien geprägt hat. Sie leugnet die sozialen Ursachen der Ausgrenzung, ignoriert vollständig die Teilzeitarbeit, auf die viele Arbeitnehmerinnen zurückgegriffen haben, um die Bedürfnisse ihrer Familie zu decken, berücksichtigt die Arbeitsunterbrechungen, zu denen viele gezwungen sind, nur unzureichend und tut so, als gäbe es genügend Arbeitsplätze, damit alle aktiv arbeitssuchenden Arbeitslosen wieder eine Stelle finden könnten. Sie droht daher, Zehntausende von Menschen dauerhaft zu prekarisieren, ihre Familien zu schwächen und die Ungleichheiten weiter zu verschärfen. 

Die Gewerkschaften und die Organisationen der Zivilgesellschaft, vereint in ihrem Einsatz für die Menschenrechte und für den Fortbestand unserer sozialen Sicherheit, bleiben entschlossen, die Verfassungsmäßigkeit einer übereilten, ungerechten und den grundlegenden Verpflichtungen des belgischen Staates widersprechenden Reform anzufechten. 

Die unterzeichnenden Organisationen analysieren die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs derzeit im Detail und blicken der Entscheidung über die Nichtigkeitsklage mit der Erwartung entgegen, dass diese die Regierung dazu veranlasst, die Reform grundlegend zu überarbeiten.  

Liste der Organisationen und Vereinigungen, die die Klage eingereicht haben: 

CSC 
FGTB 
CGSLB 
Liga für Menschenrechte 
BAPN 
Netwerk tegen armoede 
CSCE 
Hart boven hard 
Liga der Familien 
Solidaris (Nationaler Verband der sozialistischen Krankenkassen) 
Vie Féminine 
Soralia 
Femma 
Furia 
Jeune FGTB 
Jeune CSC 
Jeune CGSLB 
SAAMO 

TSE