Ihre Rechte 
bab449ae-2477-46b3-8fca-27c4c5741bd6
https://www.diecsc.be/ihre-rechte
true
Aktualität
59ea6a04-d5cb-49bb-86bf-262457cb04b8
https://www.diecsc.be/Aktualität
true
Unsere Dienste
c7cddb17-187f-45c2-a0e2-74c299b8792b
https://www.diecsc.be/unsere-dienste
true
Mitgliedschaft
abbb02d8-43dd-44b5-ae75-3cd90f78f043
https://www.diecsc.be/mitgliedschaft
true
Die CSC
c62ac78b-1aa2-4cb9-a33b-59e6fc085fb4
https://www.diecsc.be/uber-uns
true
Kontakt 
7f7bdd4f-c079-401e-a1bf-da73e54f00c2
https://www.diecsc.be/kontaktieren-Sie-uns/kontakt--home
true
Ich werde Mitglied

CSC und FGTB reichen erste Klage gegen Jambons rückwirkende Rentenkürzung ein

Es zieht sich wie ein roter Faden durch die Rentenpläne von Minister Jambon: Einsparungen sollen vor allem bei den gleichgestellten Perioden unfreiwilliger Inaktivität erzielt werden. CSC und FGTB legen daher beim Staatsrat Beschwerde gegen ein erstes königliches Dekret ein. Dieses Dekret soll rückwirkend auf frühere Karrierezeiten angewendet werden. Dies stellt eine deutliche Warnung an den Minister dar: Auch seine weiteren Projekte zur Rentenreform könnten vor Gericht scheitern.

Der feste Bestandteil des „Reform“-Jambon-Plans: eine geringere Rentenanrechnung für Zeiten unfreiwilliger Erwerbsunterbrechung und bestimmte Pflegeurlaube. Das wichtigste Rentenreformgesetz muss zwar noch vom Parlament verabschiedet werden, doch ein erstes königliches Dekret mit einer konkreten Maßnahme wurde bereits im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Dieses Dekret, bekannt als „Königliches Dekret zur Begrenzung des fiktiven Lohnes“, sieht eine niedrigere Gleichstellung für das erste Jahr der Arbeitslosigkeit, für Teilzeitarbeit mit Einkommenssicherungszulage sowie für bestimmte Systeme der Laufbahnbeendigung vor – darunter auch das medizinische SAB oder das SAB nach 20 Jahren Nachtarbeit. Obwohl das Dekret erst Ende Januar 2026 veröffentlicht wurde, gelten die neuen Regeln rückwirkend ab Februar 2025.

Für die Gewerkschaften stellt dies einen eklatanten Verstoß gegen das Prinzip der Rechtssicherheit dar. Betroffene müssen plötzlich feststellen, dass ihre Rente sinkt, weil Minister Jambon die Regeln im Nachhinein abändert. CSC und FGTB fechten daher die Reduzierung der Gleichstellung im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit, bei der Teilzeitarbeit mit Einkommenssicherungszulage sowie in den SAB-Programmen für schwere Berufe und Umstrukturierungen an. Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass der Staatsrat die rückwirkende Maßnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit aufheben wird. Mit einer Entscheidung ist innerhalb von höchstens 18 Monaten zu rechnen.

Diese konkrete rechtliche Maßnahme steht sinnbildlich für das rechtliche Chaos, das die Jambon‑Reform mit sich bringt. Es handelt sich um eine reine Sparpolitik bei den Renten, die rückwirkend die Spielregeln verändert und zudem das Risiko einer rechtlichen Diskriminierung von Frauen birgt. Auch die neue Definition des Berufsjahres – die sogenannte 156‑Tage‑Regel – wird rückwirkend angewandt und nahezu ohne Übergangsfrist eingeführt.

„Die derzeit vorgelegten Rentenprojekte sind eindeutig rechtlich anfechtbar“, erklärt Philippe Borsu, Bezirkssekretär der FGTB. Es handle sich um reine Sparmaßnahmen – zum Nachteil von Frauen sowie von Menschen, die in Teilzeit gearbeitet haben oder nur über eine unvollständige Karriere verfügen. Anne Léonard, Nationalsekretärin der CSC, warnt ausdrücklich vor „der Prekarität, die viele zukünftige Rentner bedroht“. Sie fordert eine Überarbeitung der Rentenreform, die die sozialen Folgen berücksichtigt – insbesondere den Malus, die Arbeitsbedingungen und weitere Belastungsfaktoren.

Sollte das Rentenreformgesetz vom Parlament verabschiedet werden, ziehen die Gewerkschaften weitere rechtliche Schritte in Betracht. Bereits Mitte Februar haben sie einen weiteren Fall zu den gleichgestellten Perioden gewonnen – ein Urteil, das unter anderem sicherstellt, dass der Militärdienst weiterhin vollständig angerechnet bleibt.