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Historisches IAO-Abkommen für Plattformarbeiter: entscheidende Rolle der Überwachung von Arbeitsnormen

Die CSC begrüßt die Verabschiedung des Abkommens über menschenwürdige Arbeit in der Plattformwirtschaft durch die 114. Internationale Arbeitskonferenz. Dieses Abkommen ist ein bedeutender Fortschritt für Millionen von Plattformarbeitern weltweit, die endlich die Grundrechte, den Schutz und die Würde einfordern können, die jedem Arbeitnehmer zustehen. Gleichzeitig betont die CSC die Bedeutung eines soliden und unabhängigen Überwachungssystems innerhalb der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). 

Ein historisches Abkommen für Plattformarbeiter

Das neue IAO-Abkommen ist das weltweit erste verbindliche Instrument, das sich speziell mit der Plattformarbeit befasst. Es:
  • bestätigt, dass die grundlegenden Arbeitsrechte uneingeschränkt für die Plattformwirtschaft gelten, insbesondere die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen.
  • schützt die Arbeitnehmer vor einer falschen Einstufung, einem häufigen Problem, bei dem Plattformarbeiter fälschlicherweise als Selbstständige betrachtet werden.
  • stärkt den Schutz vor missbräuchlichen Deaktivierungen durch digitale Plattformen.
  • erkennt die Auswirkungen der algorithmischen Arbeitssteuerung an und schreibt mehr Transparenz und Nachweispflicht vor.
  • gewährleistet eine korrekte und pünktliche Bezahlung, die niemals unter dem Mindestlohn liegen darf, sowie den Zugang zu sozialer Absicherung
  • sieht strenge Garantien für den Schutz personenbezogener Daten vor
  • verpflichtet die Regierungen, Maßnahmen zu ergreifen, die es Plattformarbeitern ermöglichen, ihre Arbeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen, und sie vor Gewalt und Belästigung zu schützen.

Das Abkommen ist ein wichtiger Fortschritt im Kampf gegen Ausbeutung und prekäre Arbeitsverhältnisse in einer boomenden Plattformwirtschaft.

Bedeutung von Überwachung und sozialer Gerechtigkeit

Bei der abschließenden Plenarsitzung des Ausschusses für die Anwendung der Normen (CAS) betonte Ann Vermorgen, Sprecherin der Arbeitnehmergruppe in diesem Ausschuss, die Bedeutung des Überwachungssystems der IAO. Sie erinnerte daran, dass soziale Gerechtigkeit den Kern des Mandats der IAO bildet:

Ohne einen Überwachungsmechanismus verliert unser Mandat jegliche Substanz“, erklärte Vermorgen. „Unsere Schlussfolgerungen sind weder Sanktionen noch politische Instrumente, sondern Ausdruck unseres verfassungsmäßigen Auftrags, die von uns gemeinsam und frei verabschiedeten Normen durchzusetzen.“

Ann Vermorgen wies zudem auf die ernste Lage in Myanmar und Weißrussland hin, denen der CAS Sondersitzungen gewidmet hatte, und betonte, dass die verabschiedeten Schlussfolgerungen „die volle Aufmerksamkeit und Weiterverfolgung aller Mitglieder der IAO erfordern“. 

Sie betonte, dass die internationalen Arbeitsnormen und deren Überwachung „für die IAO von grundlegender Bedeutung sind, wobei sich die einzelnen Ausschüsse gegenseitig stärken“. Sie erinnerte zudem daran, dass der Internationale Gerichtshof bestätigt hat, dass das Streikrecht durch das IAO-Abkommen Nr. 87 geschützt ist.
Schließlich bekräftigte Ann Vermorgen, dass es keine nachhaltigen Unternehmen ohne die uneingeschränkte Achtung der Arbeitsrechte und ohne die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze geben könne.