Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Mitgliedschaft
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Die CSC
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Kontakt 
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Neue Technologien

Neue Technologien können sich auf die Beschäftigung, die Arbeitsorganisation oder die Arbeitsbedingungen auswirken.

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Einführung neuer Technologien

Wenn Investitionen in neue Technologien erhebliche kollektive Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Arbeitsorganisation oder die Arbeitsbedingungen haben, ist der Arbeitgeber verpflichtet, spätestens drei Monate vor Beginn der Einführung der neuen Technologie Informationen über Folgendes bereitzustellen:

  • Die Art der neuen Technologie
  • Die wirtschaftlichen Faktoren, die ihre Einführung rechtfertigen
  • Die Art der sozialen Folgen, die sie mit sich bringt
  • Zeitpläne für die Umsetzung  
Die Information erfolgt an den Betriebsrat oder, falls dies nicht möglich ist, an die Gewerkschaftsdelegation. In Ermangelung eines Betriebsrats und einer Gewerkschaftsdelegation wird der Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz informiert.