Gefährliche Produkte
Die Folgen der Exposition gegenüber gefährlichen Produkten bei der Arbeit können für Gesundheit und Sicherheit sehr schwerwiegend sein
Gefährliche Produkte am Arbeitsplatz
Wenn Sie am Arbeitsplatz mit einem gefährlichen Stoff in Berührung kommen, müssen Sie sehr vorsichtig sein. Die Folgen für Gesundheit und Sicherheit können sehr schwerwiegend sein: von kleinen Bränden bis zu Explosionen, von Reizungen bis hin zu Verbrennungen, von Atemwegsproblemen bis hin zu Lungenkrebs, von Allergien bis hin zu Schädigungen der Fruchtbarkeit und des ungeborenen Kindes. Einige Folgen sind sofort spürbar, aber oft zeigen sie sich erst viele Jahre später. Diese Stoffe können über die Haut, durch Verschlucken oder durch Einatmen in den Körper gelangen.
-
Wie erkennt man gefährliche Substanzen?
Seien Sie immer vorsichtig, wenn Sie mit gefährlichen Produkten arbeiten. Diese Stoffe befinden sich in Flaschen, Kisten, Kartons, Fässern oder werden mit Lastwagen oder durch Kanalisationen transportiert. Aber viele Stoffe entstehen aus der Arbeit selbst. Beispiele sind der beim Schweißen entstehende Rauch, Holz- und Quarzstaub oder Abgase von Dieselmotoren. Gefährliche Stoffe können Flüssigkeiten, kleine Tröpfchen, Staubpartikel in der Luft oder Gase sein. Manchmal kann man sie sehen und fühlen, manchmal aber auch nicht.
LESEN SIE DIE ETIKETTEN SORGFÄLTIG DURCH
Verpackte Substanzen müssen mit einem Etikett versehen sein. Das Etikett sollte sorgfältig gelesen werden, da es die primäre Informationsquelle ist und den Grad der Gefährlichkeit des Stoffes angibt. Das Etikett enthält den Namen und die Identifikationsnummer des vorhandenen Gefahrenstoffes, Gefahrenpiktogramme und Sätze, die die Gefahr beschreiben und Sicherheitsempfehlungen geben. Um mehr darüber zu erfahren, wie man Etiketten liest und was die Informationen darauf bedeuten, lesen Sie diese Broschüre.
INFORMATIONEN INNERHALB DES UNTERNEHMENS
Das Sicherheitsdatenblatt enthält nähere Informationen zu Gesundheitsrisiken, notwendiger persönlicher Schutzausrüstung, Erster Hilfe bei einem Unfall usw. Der Arbeitgeber erhält diese Informationen vom Lieferanten des Stoffes und muss den Arbeitnehmern das Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen (Kodex des Wohlbefindens, Art. VI.1-27).
Darüber hinaus muss der Präventionsbeauftragte des internen Dienstes die Liste und den Standort der im Betrieb verwendeten gefährlichen Stoffe bereithalten (Kodex des Wohlbefindens, Anhang II.1-1).
Anhand dieser Informationen ist bekannt, welche Substanzen vorhanden sind und welche Risiken von ihnen ausgehen. Dennoch verfügt man dann noch nicht über Auskünfte bezüglich der Stoffe, die bei Produktionsprozessen entstehen. Es ist auch unklar, was die genauen Gesundheitsrisiken sind. Hier setzt die gesetzlich vorgeschriebene Risikoanalyse an.
-
Wie lassen sich die Risiken gefährlicher Produkte einschätzen?
Wenn am Arbeitsplatz gefährliche Stoffe vorhanden sind, muss der Arbeitgeber jedes Risiko für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer feststellen. Dabei muss er Folgendes berücksichtigen:
- die gefährlichen Eigenschaften von Stoffen
- Ausmaß, Art und Dauer der Exposition gegenüber diesen Stoffen
- die Auswirkungen von Präventionsmaßnahmen, Informationen aus der Gesundheitsüberwachung usw. (Kodex des Wohlbefindens, Art. VI.1-6 ff.).
Der Arbeitgeber muss bei dieser Risikoanalyse den Rat der Präventionsberater und des AGS einholen. Die Risikoanalyse sollte papierbasiert und gut dokumentiert sein. Auf der Grundlage dieser Risikoanalyse werden die notwendigen Präventionsmaßnahmen zu deren Beseitigung festgelegt.
-
Welche vorbeugenden Maßnahmen sind in Bezug auf gefährliche Produkte am Arbeitsplatz zu ergreifen?
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die mit gefährlichen Stoffen verbundenen Risiken beseitigt oder minimiert werden (Kodex des Wohlbefindens, Art. VI.1-15). Präventive Maßnahmen können nicht willkürlich gewählt werden. Zunächst ist zu prüfen, ob der Stoff nicht durch einen anderen Stoff ersetzt werden kann, der nicht oder weniger gefährlich ist. Substitution ist der effektivste Weg, um das Risiko zu reduzieren. Ist eine solche Substitution nicht möglich, müssen technische Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass die gefährliche Substanz freigesetzt wird und in einem geschlossenen System verbleibt. Der nächste Schritt besteht darin, kollektive Schutzmaßnahmen wie eine allgemeine Belüftung oder die Absaugung des Gefahrstoffes an der Quelle zu ergreifen, wo der Stoff in die Umgebungsluft gelangt. Nur wenn alle oben genannten Maßnahmen nicht ausreichen, um die Risiken zu verringern, sollte eine persönliche Schutzausrüstung verwendet werden (Kodex des Wohlbefindens, Art. VI.1-16.).
Bei Substanzen, die krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend sind, muss diese Maßnahmenhierarchie noch strenger angewandt werden. Dabei wird nur die technische Machbarkeit berücksichtigt. Die Kosten der Maßnahmen spielen dabei keine Rolle (Kodex des Wohlbefindens, Art. VI.2-4).
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog.
-
Welches sind die Grenzwerte für gefährliche Produkte?
Die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen darf unter keinen Umständen den gesetzlichen Grenzwert überschreiten. Anhang VI.1-1 des Kodex des Wohlbefindens enthält eine Liste von mehr als 700 gefährlichen Stoffen, für die ein solcher gesetzlicher Grenzwert festgelegt wurde.
Der Grenzwert ist eine durchschnittliche Konzentration des Stoffes über einen Zeitraum von 8 Stunden, die nicht überschritten werden darf. Der Kurzzeitwert ist eine Konzentration, oberhalb derer ein Arbeiter maximal 15 Minuten lang exponiert werden kann, und dies höchstens 4 Mal täglich im Abstand von mindestens 1 Stunde. Die letzte Spalte dieser Tabelle enthält weitere wichtige Kürzel:
- M: Dieser Grenzwert ist ein Maximalwert, der niemals überschritten werden darf
- D: Dieser gefährliche Stoff ist nicht nur beim Einatmen gefährlich, sondern kann auch über die Haut, Schleimhäute oder Augen in den Körper gelangen
- C: Es ist eine krebserregende Substanz
- F: Dieser Stoff wird in Form von Fasern freigesetzt (z.B. Asbest)
- A: Diese Substanz verursacht Erstickung, indem sie Sauerstoff aus der Luft verdrängt
Der Arbeitgeber muss regelmäßig und bei Änderung der Verhältnisse die Messungen durchführen, die zur Überprüfung der Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind. Dies ist nicht erforderlich, wenn durch eine andere Bewertungsmethode eindeutig nachgewiesen werden kann, dass eine optimale Prävention und ein optimaler Schutz der Arbeitnehmer gewährleistet sind.
Die Messungen müssen auch auf Antrag eines Präventionsberaters oder auf Antrag der Arbeitnehmervertreter im AGS durchgeführt werden. Im Falle von Streitigkeiten oder Zweifeln an der Zuverlässigkeit der durchgeführten Messungen oder der Ergebnisse der Analysen muss der Arbeitgeber die Messung oder Analyse einem akkreditierten Labor anvertrauen (Kodex des Wohlbefindens Art. VI.1-18).
Link zur Liste der gesetzlichen Grenzwerte: Kodex des Wohlbefindens Buch VI Titel 1. Chemische Arbeitsstoffe.pdf
-
Was sieht die Gesundheitsüberwachung in Bezug auf gefährliche Produkte vor?
Arbeitnehmer, die gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind, unterliegen einer Gesundheitsüberwachung. Eine Gesundheitsüberwachung ist nicht verpflichtend, wenn der Arbeitgeber anhand einer Risikoanalyse nachweisen kann, dass sie nicht erforderlich ist. Diese Risikoanalyse muss in Zusammenarbeit mit dem Präventionsberater und Arbeitsmediziner durchgeführt werden und unterliegt der vorherigen Stellungnahme des AGS.
Ein gesundheitsüberwachungspflichtiger Arbeitnehmer muss sich vor der Einstellung, in regelmäßigen Abständen und bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mindestens 4 Wochen vom Arbeitsarzt untersuchen lassen. Der Arbeitsmediziner kann auch beschließen, die Gesundheitsüberwachung nach Beendigung der Exposition fortzusetzen. Alle Arbeitnehmer haben auch das Recht, spontan den Arbeitsmediziner aufzusuchen, wenn sie der Meinung sind, dass ein Gesundheitsproblem arbeitsbedingt sein könnte.
Die Häufigkeit der regelmäßigen Gesundheitsüberwachung hängt von der Art des gefährlichen Stoffes ab, dem der Arbeitnehmer ausgesetzt ist. Diese Häufigkeit ist in Anhang I.4-5 des Kodex des Wohlbefindens aufgeführt. Obligatorische Nachweistechniken zur Bestimmung des Vorhandenseins bestimmter Substanzen im Körper und die Häufigkeit dieser Untersuchungen sind in Anhang VI.1-4 des Kodex des Sohlbefindens festgelegt.
Die Ergebnisse der Gesundheitsüberwachung und die Expositionsdaten müssen in die Gesundheitsakte des Arbeitnehmers aufgenommen werden. Diese Gesundheitsakte muss vom arbeitsmedizinischen Dienst 15 Jahre nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aufbewahrt werden. Für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe muss das Gesundheitsregister 40 Jahre lang aufbewahrt werden. Der Arbeitnehmer hat das Recht, alle persönlichen Gesundheits- und Expositionsdaten einzusehen, die in seiner Gesundheitsakte enthalten sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD zur Gesundheitsüberwachung.
-
Einige Profile von Arbeitnehmern sind durch gefährliche Produkte stärker gefährdet...
Junge Arbeitnehmer, schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen sollten bei der Arbeit mit gefährlichen Stoffen besondere Vorsicht walten lassen. Diese Stoffe können zusätzliche Risiken für sich selbst oder für das ungeborene oder gestillte Kind darstellen. Bestimmte gefährliche Substanzen sind daher für diese Gruppen von Arbeitnehmern verboten. Für junge Arbeitnehmer sind die verbotenen gefährlichen Substanzen und die zu beachtenden Regeln in Buch X, Titel 3 zu finden. Verbotene Aktivitäten für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen sind in Buch X, Titel 5 zu finden.
Information und Schulung
Der Arbeitgeber muss den Mitgliedern des AGS und den Arbeitnehmern, die gefährlichen Stoffen ausgesetzt sein können, die folgenden Informationen sowie etwaige Schulungen zur Verfügung stellen (Kodex des Wohlbefindens, Art. VI.1-27):
- Die Ergebnisse der Risikoanalyse;
- Informationen über gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz, wie z. B. ihre Identität und ihren Standort, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, gesetzliche Grenzwerte und andere Rechtsvorschriften;
- Schulung und Information über vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von sich selbst und anderen Arbeitnehmern (kollektive Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Hygienemaßnahmen, Maßnahmen zur Verhütung von Störfällen usw.)
- Zugang zu jedem Sicherheitsdatenblatt;
- Der Bericht über die Messungen.
Diese Informationen und Schulungen werden immer an neue Gegebenheiten angepasst.
Bei Arbeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen muss jeder Arbeitnehmer eine individuelle Nota mit allen Informationen und Anweisungen erhalten (Kodex des Wohlbefindens, Art. VI.2-12).