Schutzausrüstung
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Arbeitnehmer gegen die Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Es gibt mehrere Gefahrenquellen am Arbeitsplatz. Wenn die Prävention diese Gefahren nicht beseitigt, wird Schutzausrüstung verwendet. Es gibt zwei verschiedene Schutzausrüstungen: kollektive und persönliche. Sie müssen es allen ermöglichen, unter guten Bedingungen in Sicherheit und Gesundheit zu arbeiten.
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Was sind KSE?
Die kollektive Schutzeinrichtung (KSE) ist eine technische Einrichtung, die eine Gefahr von allen Personen fernhält, die dieser Gefahr potenziell ausgesetzt sind. Beispiele hierfür sind Geländer entlang von Baugerüsten, Lüftungsanlagen, Eindämmung von Strahlungslärmquellen oder gefährlichen Produkten usw.
KSEs müssen Vorrang vor den PSA haben. Mit anderen Worten, wenn eine Gefahr nicht beseitigt werden kann, ist es zwingend erforderlich, kollektive Maßnahmen zur Risikominderung durch den Einsatz von KSE zu ergreifen. Wenn der Arbeitnehmer nach diesem Schritt immer noch Gefahr läuft, Schaden zu erleiden, sollten geeignete PSA zum Schutz des Arbeitnehmers bereitgestellt werden.
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Was ist eine PSA?
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt einen Arbeitnehmer gegen Schädigungen. Zum Beispiel Schutzbrillen, Ohrstöpsel, Schutzhandschuhe, Mundmasken usw. sind PSA.
Die PSA muss folgende Bedingungen erfüllen:
- an die zu verhindernden Risiken angepasst sein (ohne selbst ein erhöhtes Risiko entstehen zu lassen).
- den Arbeitsbedingungen angepasst sein.
- den persönlichen Anforderungen jedes Mitarbeiters an Ergonomie, Komfort und Gesundheit angepasst sein. Ein Beispiel: Ein Arbeiter mit Sehproblemen hat Anspruch auf eine Schutzbrille mit Korrekturgläsern.
- Trägt ein Arbeitnehmer mehrere PSA, müssen diese miteinander kompatibel sein und weiterhin optimalen Schutz bieten.
Hinweis: Die persönliche Schutzausrüstung darf für den Arbeitnehmer keine Kosten verursachen! Der Arbeitgeber ist für die Bereitstellung aller PSA sowie deren Wartung, Reinigung und Ersatz zu seinen Lasten verantwortlich. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeitnehmer eine angemessene Schulung zur Verwendung ihrer PSA erhalten.
Die PSA ist persönlich. Das bedeutet, dass sie nicht von mehreren Arbeitern verwendet werden können. Es sei denn, sie werden bei jedem Benutzerwechsel vollständig gereinigt, entstaubt oder desinfiziert.
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KSE/PSA – Verantwortung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist für die Präventionspolitik im Unternehmen verantwortlich. Er muss daher auf der Grundlage der Risikoanalyse die erforderlichen Vorkehrungen für den Einbau der kollektiven Schutzeinrichtungen (KSE) und die Bereitstellung der PSA treffen.
Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmern die erforderliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung.
Der Arbeitgeber muss den betroffenen Arbeitnehmern die für die ordnungsgemäße Verwendung von Schutzausrüstungen erforderlichen Informationen und Schulungen zur Verfügung stellen.
Die Vorgesetzten müssen sicherstellen, dass die Arbeiter die Schutzausrüstung korrekt verwenden. Die Arbeiter müssen selbstverständlich diese ihnen zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung benutzen.
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PSA/KSE – Auch für Leiharbeitnehmer ?
Leiharbeitnehmer müssen das gleiche Schutzniveau genießen wie Festangestellte im Unternehmen. Sie haben daher unentgeltlich Anspruch auf Arbeitskleidung und PSA, die den gleichen Schutz bieten wie andere Arbeitnehmer, die der/den gleichen Gefahr(en) ausgesetzt sind. Die anfallenden Kosten trägt das Nutzerunternehmen.