Für die Jahre 2025 und 2026 wurden die Ruhetage wie folgt festgelegt:
Was muss ich tun ?
- Ab Mitte November verschickt der Existenzsicherheitsfonds die Formulare für die Ersatzruhetage.
- Diese Formulare werden entweder an den Arbeitgeber oder an sein Sozialsekretariat geschickt.
- Der Arbeitgeber muss dem Arbeiter die Formulare spätestens Anfang Dezember aushändigen.
- Bitte bringen Sie diese Formulare so schnell wie möglich in ein Dienstleistungszentrum der CSC.
- Vergessen Sie nicht, Ihre Kontonummer auf den Formularen anzugeben!
- Falls Sie kein Formular erhalten haben, raten wir Ihnen, sich an Ihren Arbeitgeber zu wenden.
- Wenn nötig, können Sie sich natürlich jederzeit an die CSC wenden.
- Wir raten Ihnen, die Genauigkeit der Angaben auf den Formularen zu überprüfen.
Welches ist der Betrag der Entschädigung?
- Die Entschädigung wird aufgrund des Lohnes des 4. Trimesters des laufenden Jahres berechnet, auf Basis des auf dem Formular angegebenen Baremas.
- Kennt der Existenzsicherheitsfonds den Stundenlohn nicht, werden die Formulare trotzdem ausgestellt.
- In dem Fall müssen Sie dem Existenzsicherheitsfonds eine Kopie eines Lohnzettels des 4. Trimesters übermitteln.
- Wurden Sie während der Referenzperiode (vom 1. Oktober bis zum 30. September) während mindestens 75 Tagen in Kurzarbeit versetzt, wird der Tagessatz proportional ausgerechnet.
Wann werden die Ruhetage ausgezahlt?
Die erste Zahlung ist Anfang Dezember vorgesehen.