Ihre Rechte 
bab449ae-2477-46b3-8fca-27c4c5741bd6
https://www.diecsc.be/ihre-rechte
true
Aktualität
59ea6a04-d5cb-49bb-86bf-262457cb04b8
https://www.diecsc.be/Aktualität
true
Unsere Dienste
c7cddb17-187f-45c2-a0e2-74c299b8792b
https://www.diecsc.be/unsere-dienste
true
Mitgliedschaft
abbb02d8-43dd-44b5-ae75-3cd90f78f043
https://www.diecsc.be/mitgliedschaft
true
Die CSC
c62ac78b-1aa2-4cb9-a33b-59e6fc085fb4
https://www.diecsc.be/uber-uns
true
Kontakt 
7f7bdd4f-c079-401e-a1bf-da73e54f00c2
https://www.diecsc.be/kontaktieren-Sie-uns/kontakt--home
true
Ich werde Mitglied

Entsandte Arbeitnehmer

Für den entsandten Arbeitnehmer ist es sehr wichtig, seinen Arbeitgeber zu kennen. Der, mit dem Sie den Arbeitsvertrag unterzeichnet haben und der für die Arbeitsbedingungen verantwortlich ist.

Im Falle der Leiharbeit muss der Lohnempfänger den Nutzer seiner Arbeitsleistung identifizieren können, der für einen Teil seiner Arbeitsbedingungen verantwortlich ist. Damit dies möglich ist: fotografieren Sie die Baustelle, notieren Sie den Namen, Vornamen, Telefonnummer, Adresse der Verantwortlichen, die Daten der Gesellschaft, die Sie beschäftigt, usw. Bewahren Sie alle Zahlungsbelege von Barzahlungen auf, alle Abrechnungen Ihrer Arbeitsleistungen und der Überstunden, die Lohnzettel.

Ihre Rechte

Lohn

Der entsandte Arbeitnehmer muss den Mindestlohn des Sektors erhalten. Den Betrag finden Sie auf der offiziellen Website des Arbeitsministeriums.

Pflege

Um sich in Belgien pflegen lassen zu können, müssen Sie vor dem Verlassen Ihres Herkunftslandes entweder das Formular S1 "Eintragung zum Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung" oder die europäische Krankenversicherungskarte besitzen. 

Dokumente

Während der Arbeitsperiode in Belgien muss der Lohnempfänger oder der Selbstständige im Besitz der Limosa-Erklärung und des Ausweises oder Passes sein. Am besten wäre es, das Formular A1 präsentieren zu können.

Unterbringung

Der Arbeitgeber muss zu seinen Kosten eine Wohnung vorsehen, die den Wohnnormen entspricht oder dem Arbeitnehmer diese Kosten zurückerstatten. Das Gesetz verbietet es, am Arbeitsplatz oder auf der Baustelle zu schlafen. Die Mietkosten werden getrennt vom Lohn gezahlt und dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. 

Transport

Wenn Sie sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Privatfahrzeug zum Arbeitsplatz begeben, haben Sie Anrecht auf eine Rückerstattung der Fahrtkosten und auf eine Mobilitätsentschädigung in bestimmten Sektoren (darunter im Baufach), wenn die Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort über 5 km beträgt. Die Mobilitätsentschädigung erhalten Sie auch dann, wenn Ihr Transport mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers erfolgt. Es handelt sich dabei um eine Entschädigung für die Fahrzeit.

Arbeitskleidung

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihre Arbeitskleidung und die nötige Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Er muss auch darauf achten, dass die Arbeitnehmer diese Schutzausrüstung tragen und korrekt nutzen. Er trifft ebenfalls geeignete Maßnahmen, um die Arbeitnehmer zu informieren und schriftliche Anleitungen zu geben, die von den Arbeitnehmern verstanden werden. 

Arbeitszeiten 

Die wöchentliche Arbeitszeit in Belgien beträgt 38 Stunden/Woche und darf 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Im Baufach wendet man eine effektive Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche an mit 12 Ausgleichsruhetagen auf Jahresbasis. Allerdings darf die Arbeitszeit in bestimmten Ausnahmefällen auf 9 oder 10 Stunden pro Tag erhöht werden, wobei sie aber niemals 11 Stunden pro Tag oder 50 Stunden pro Woche überschreiten darf. Ruhezeiten sind ebenfalls gesetzlich festgelegt worden. Im Prinzip ist die Arbeit nachts (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) sowie sonntags verboten. Die Arbeit am Samstag ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.   

 

Es besteht eine Informationsbroschüre in Ihrer Sprache:

Die CSC verwendet Cookies, um ihre Websites zu betreiben, personalisierte Informationen anzubieten und die Benutzererfahrung zu optimieren. Indem Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, autorisieren Sie die Platzierung von Analyse- und Marketing-Cookies, die auch von unseren Partnern verwendet werden können. Sie können Ihre Präferenzen auch über die Taste „Ihre Präferenzen verwalten“ auswählen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Nutzungspolitik und unserer Datenschutzrichtlinie.