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Gesamtbudget Wohlbefinden: Die Gewerkschaften bestehen auf einer Erhöhung der Sozialleistungen ab dem 1. Januar 2023

Viele Bürgerinnen und Bürger kommen zurzeit nur schwer über die Runden. Daher fordern die Gewerkschaften die Regierung auf, die Verteilung des Gesamtbudgets für das Wohlbefinden 2023-2024 rasch in Angriff zu nehmen, damit zahlreiche Sozialleistungen ab dem 1. Januar 2023 angehoben werden können.

 Bis zum 15. September jedes geraden Jahres müssen die Sozialpartner eine Stellungnahme zum sogenannten „Budget Wohlbefinden“ für die nächsten zwei Jahre abgeben. Dieser Finanzrahmen ist gesetzlich verankert und garantiert seit 2007 ein Budget, um die Sozialleistungen (zusätzlich zum Index) zu erhöhen.

 CSC, FGTB und CGSLB haben der Föderalregierung jetzt eine gemeinsame Stellungnahme zu diesem Finanzrahmen übergeben. Die Sozialpartner konnten dies nicht vor der gesetzlichen Frist des 15. September 2022 tun, da sich die Arbeitgeber in den letzten Monaten systematisch geweigert hatten, mit den Arbeiten zu beginnen. Vor einem besonders schwierigen Winter bestehen die Gewerkschaften darauf, dass ab dem 1. Januar 2023 möglichst viele Mittel freigegeben werden. Wir fordern die Regierung auf, schnell eine Entscheidung zu treffen, damit die Umsetzung so bald wie möglich erfolgen kann.

 Hinsichtlich der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer befürworten die Gewerkschaften eine ausgewogene Erhöhung der Mindest- und Höchstzulagen. CSC, FGTB und CGSLB plädieren für eine Erhöhung der Mindestleistungen um mindestens 2 % über zwei Jahre. Sie fordern auch besonderes Augenmerk für Mindestleistungen, die deutlich unter der europäischen Armutsgrenze und manchmal sogar unter dem Eingliederungseinkommen liegen. Um den Versicherungscharakter der Sozialversicherung zu erhalten, fordern die Gewerkschaften außerdem, dass den Berechnungsobergrenzen (das ist der Lohn, auf dessen Grundlage die Leistungen berechnet werden) genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird. So plädiert die von der gewerkschaftlichen Gemeinschaftsfront eingereichte Stellungnahme für eine über zwei Jahre verteilte Erhöhung der Berechnungsobergrenzen für die Renten um 4 %. Schließlich sieht die Stellungnahme eine Erhöhung der laufenden Zulagen (darunter auch die ältesten Renten), des Urlaubsgeldes für Rentner und der Aufholprämie für Langzeitkranke vor.

Neben den Sozialhilfeempfängern kommen auch sehr viele Rentner, arbeitsunfähige Arbeitnehmer und Arbeitslose immer schwerer über die Runden. CSC, FGTB und CGSLB fordern die Regierung auf, innerhalb eines Monats eine Entscheidung im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2023 zu treffen. Dieser Aufruf ist ein Kernpunkt der Aktion der gewerkschaftlichen Gemeinschaftsfront am 21. September in Brüssel.

Tabelle mit Zahlenverteilung - Vorschlag der Gewerkschaften zur Zuweisung des Budgets Wohlbefinden 2023-2024. (in französischer Sprache)