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Corona-Kurzarbeit: Urlaub und Urlaubsgeld gekürzt

Anfang 2023 hält eine böse Überraschung für fast 300.000 Arbeitnehmer in belgischen Unternehmen bereit: Ihre Urlaubstage und ihr Urlaubsgeld wurden infolge der Coronakrise stark gekürzt. Trotz der wiederholten Interventionen der CSC bei der Regierung werden die Tage der Corona-Kurzarbeit 2022 - vorerst - nicht gleichgestellt. 

Bei Barco (Kortrijk) beispielsweise, wo die Abteilung „Unterhaltung und digitales Kino“ besonders von der Coronakrise betroffen war, riskieren etwa 60 Arbeitnehmer im Jahr 2023 durchschnittlich 5 bis 6 Urlaubstage zu verlieren. Mit nur 14 bis 15 Tagen Urlaub haben sie außerdem Probleme bei der Urlaubsplanung. Einige haben nicht einmal genug Urlaubstage, um die Zeiten der kollektiven Schließung im Sommer und am Ende des Jahres abzudecken.

Zu diesem Verlust an Urlaubstagen kommt noch ein finanzieller Verlust hinzu, denn auch das Urlaubsgeld wurde gekürzt. Die als „Corona-Kurzarbeit“ bezeichneten Tage der vorübergehenden Arbeitslosigkeit im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 werden nämlich für das Recht auf Jahresurlaub und für die Berechnung des Urlaubsgeldes nicht gleichgestellt. Das sind sage und schreibe 6.845.329 Tage für insgesamt 300.000 Arbeitnehmer.

Eine Lösung finden

Die CSC hat zusammen mit den Arbeitgebern bereits von der Regierung gefordert, dass eine Lösung gefunden werden muss, aber bisher noch keine Antwort erhalten. In den Jahren 2020 und 2021 wurde die Corona-Kurzarbeit gleichgestellt. Es ist daher besonders merkwürdig, dass dies für 2022 noch nicht der Fall ist. Jeder hat Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld. Die CSC fordert eine schnelle Lösung für dieses Problem.