16.10.2023
Flexijobs in 14 neuen Sektoren
Vorige Woche wurde das Haushaltsabkommen der Föderalregierung bekannt gegeben. Auffallend dabei sind die Veränderungen bei den Flexijobs: Sie wurden auf 14 weitere Sektoren ausgeweitet. Allerdings sind einschränkende Maßnahmen damit verbunden.
Ausweitung auf 14 Sektoren
Folgende Sektoren dürfen nun auch Flexijobber beschäftigen:
- Busse und Reisebusse (Gemischte Paritätische Unterkommission PUK 140.01);
- Kinderbetreuung (Teil der gemischten PK 331 + Pendant im öffentlichen Sektor);
- Unterricht;
- Sport und Kultur im öffentlichen Sektor;
- Kfz-Werkstätten (PK 112);
- Bestattungsunternehmen (PK 320);
- Eventbranche, beschränkt auf Unternehmen, deren Hauptgeschäft die Eventbranche ist, und nur für die eigentliche Eventorganisation (aufgeteilt auf mehrere PK);
- Landwirtschaft (PK 144);
- Gartenbau (PK 145);
- Unternehmen für landwirtschaftliche und gartenbauliche technische Arbeiten (PK 132);
- Immobilien (PK 323, einschließlich Hauspersonal!);
- Fahrschulen und Ausbildungszentren (Teil der PK 200);
- Umzugsunternehmen (PK 140.05);
- Ein großer Teil der Nahrungsmittelindustrie (PK 118): Bäckereien, Brauereien/Mälzereien und Getränkeunternehmen, Obst, Fleisch, Milchprodukte, Schokolade, Kühlung, Fisch, Zuckerherstellung, Verarbeitung und Schälen von Kartoffeln.
Einschränkende Maßnahmen
Diese Thematik ist allerdings mit einer ganzen Reihe von einschränkenden Maßnahmen verbunden:
- In allen Sektoren (außer Hotel- und Gaststättengewerbe) gelten die sektorspezifischen Tarife anstelle des gesetzlichen Mindestlohnes, der deutlich niedriger ist. Dies stellt eine erhebliche Verbesserung dar, hat jedoch den Nachteil, dass die Beschäftigten keinen Anspruch auf Urlaubsgeld haben.
- Um Flexijobber vom Zugang zur Frührente abzuhalten, wird die Kumulierung mit der vorgezogenen Rente auf 7.190 Euro brutto pro Jahr begrenzt.
- Die Steuerbefreiung für nicht pensionierte Arbeitnehmer ist auf einen Höchstbetrag von 12.000 Euro pro Jahr begrenzt. Über diese Obergrenze hinaus wird die normale Steuer angewendet.
- Der besondere Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung wird von 25 % auf 28 % erhöht.
- Es wird künftig nicht mehr möglich sein, eine Flexijob-Beschäftigung in einer anderen Geschäftseinheit desselben Unternehmens auszuüben, in der das Personal bereits zu 4/5 arbeitet.
- Ein Arbeitnehmer, der von einer Vollzeitstelle auf eine 4/5-Stelle wechselt, muss drei Quartale warten, bevor er eine Flexijob-Stelle ausüben kann.
- Ein Flexijob-Arbeitnehmer darf in demselben Quartal nicht mehr durch einen anderen Arbeitsvertrag bei demselben Arbeitgeber gebunden sein.
- Außerdem soll ein Höchstlohn eingeführt werden, um „Lohndrifts zu verhindern“ (dieser Punkt ist derzeit unklar).
Zwei Jahre nach dieser Ausweitung werden diese Maßnahmen bewertet.
Die CSC ist kritisch
Die Ausweitung der Flexijobs auf vierzehn neue Sektoren mag einigen Menschen helfen, über die Runden zu kommen. Sie ist jedoch keine strukturelle Lösung für das eigentliche Problem, nämlich zu niedrige Löhne und zu niedrige Renten. Dieses System gefährdet auch weiterhin die öffentlichen Finanzen. Dass man die schärfsten Kanten dieser Form des Sozialdumpings etwas abrundet, ändert nichts am Kernproblem. Wie im Regierungsbeschluss festgehalten, werden wir besonders darauf achten, dass sich die Sozialpartner in diesen Sektoren zu diesem Thema äußern können.