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Belgien führt Gesetzgebung zu Muskel-Skelett-Erkrankungen ein

Nach jahrelangen Aktionen und Kampagnen der CSC wurde endlich ein Rechtsrahmen geschaffen, um die Ursachen von Muskel-Skelett-Erkrankungen am Arbeitsplatz zu bekämpfen. Das ist einzigartig in Europa!

In unserem Land leidet jeder dritte Langzeitkranke an einer Form von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE). Rückenschmerzen, Arthrose und Sehnenentzündungen sind nur einige Beispiele für arbeitsbedingte Folgen. Laut einer Berechnung des Gesundheitsinstitutes Sciensano für das Jahr 2022 verursachen all diese Schmerzen unserer Gesellschaft jährliche Kosten in Höhe von fünf Milliarden Euro durch Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und Fehltage.

„Bei mehr als 150.000 Arbeitnehmern haben derartige Beschwerden zu Langzeiterkrankungen geführt. 2,5 Millionen Belgier leiden an Muskel-Skelett-Erkrankungen, die das häufigste arbeitsbedingte Gesundheitsproblem sind. Wir müssen daher in die Prävention investieren, denn nur so können wir die Zahl der Langzeitkranken reduzieren“, sagt Maarten Hermans, CSC-Experte für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Föderaler Gesetzesvorschlag

Auch Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne ist von der Notwendigkeit eines präventiven Ansatzes überzeugt. Er hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der darauf abzielt, in das Gesetz über das Wohlbefinden einen separaten Abschnitt über Muskel-Skelett-Erkrankungen aufzunehmen. Dieser Vorschlag stellt die besagten Gesundheitsrisiken auf eine Stufe mit anderen Faktoren wie psychosoziale Risiken oder der Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen. „Der Minister hat die Vorschläge gehört, die wir ihm vor zwei Jahren unterbreitet haben. Dazu gehört insbesondere, dass in den obligatorischen Risikoanalysen ausdrücklich auf Muskel-Skelett-Erkrankungen hingewiesen wird. Der Arbeitgeber muss sich dann aktiv an diesem Prozess beteiligen. Die Rolle des Präventionsberaters-Ergonomen wird daher an Bedeutung gewinnen, ebenso wie die Überwachung des Managements der Risiken von Muskel-Skelett-Erkrankungen am Arbeitsplatz durch die Arbeitnehmervertreter“, erklärt Maarten Hermans.

Letzte Hürde

Somit ist Belgien das erste europäische Land, das eine spezielle Gesetzgebung einführt, um dieses Problem anzugehen. 2012 scheiterte eine andere Initiative zur Einführung einer EU-Richtlinie über Muskel-Skelett-Erkrankungen. Diese Beschwerden fehlen also weitgehend in der Sozialgesetzgebung der europäischen Länder. „Die einhellig befürwortende Stellungnahme der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie die positiven Reaktionen der Berufsverbände der Ergonomen, Arbeitsmediziner und Präventionsdienste zeugen von einer breiten Unterstützung für diesen Schritt. Nachdem die Sozialpartner nun eine positive Stellungnahme abgegeben haben, hofft die CSC, dass die Regierung die neue Gesetzgebung schnell umsetzen wird“, so Maarten Hermans abschließend.