26.03.2024
1. April 2024: Zweite Stufe der Mindestlohnerhöhung!

Im Rahmen der überberuflichen Verhandlungen 2021-2022 hatten sich die Sozialpartner auf eine systematische Anhebung des Mindestlohnes geeinigt. Sie hatten auch die Altersunterschiede beseitigt, so dass nun ein einheitlicher Mindestlohn gelten wird. Diese Fortschritte sind das Ergebnis intensiver Verhandlungen, die von der CSC geführt werden. Wir treten jetzt in die zweite Phase der Mindestlohnerhöhung ein.
Die erste Phase erfolgte am 1. April 2022 mit einer Erhöhung um 76,28 Euro. Die Bedingung des Dienstalters wurde dann ebenso abgeschafft wie die Möglichkeit, Unterschiede für Arbeitnehmer zwischen 18 und 20 Jahren vorzusehen.
Am 1. April 2024 tritt die zweite Phase in Kraft. Der Mindestlohn wird um 35,7 Euro brutto pro Monat erhöht. Der neue Mindestlohn beträgt dann 2.029,88 Euro pro Monat. Auch der Beschäftigungsbonus wird angehoben. Ab dem 1. April erhalten Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, zusätzlich 50 Euro netto pro Monat.
Mit der Anhebung des Beschäftigungsbonus profitieren auch die über dem Mindestlohn liegenden Löhne von einer Nettoerhöhung, deren Betrag systematisch gesenkt wird. Somit beträgt die Erhöhung 4 Euro pro Monat bei einem Lohn von 2.800 Euro.
Die Erhöhung des Mindestlohnes und des Beschäftigungsbonus sollte automatisch erfolgen.
Die dritte und vorläufig letzte Phase wird am 1. April 2026 erfolgen, mit einer weiteren Erhöhung um 35,7 Euro, die entsprechend der Indexierung anzupassen ist.