Die CSC hat einen Anstieg der Anzahl einvernehmlicher Kündigungen (EK) von Arbeitsverträgen festgestellt. Bei der Analyse stellt sich heraus, dass es sich dabei oft um getarnte Entlassungen handelt, um keine Abfindung zahlen zu müssen. Die Unterzeichnung einer EK ist daher alles andere als risikofrei.
Die EK, auch bekannt als „Kündigung in beiderseitigem Einverständnis“, ist eine Methode, bei der ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag gemeinsam auflösen. Im Gegensatz zur Entlassung, bei der nur der Arbeitgeber entscheidet, oder der Eigenkündigung, bei der nur der Arbeitnehmer entscheidet, handelt es sich bei der EK um eine gegenseitige Vereinbarung. Beide Parteien legen gemeinsam die Bedingungen für die Kündigung fest: das Datum, die Entschädigung usw.
In diesem Zusammenhang ist es verboten, die andere Partei zu zwingen, zu bedrohen oder zu manipulieren, eine Umstrukturierung auszunutzen oder zu versuchen, das Arbeitsrecht zu umgehen. So kann ein Arbeitgeber beispielsweise keine EK anbieten, um die Zahlung der im Falle einer Entlassung fälligen Entschädigung zu vermeiden, indem er mit einer Entlassung aus schwerwiegendem Grund droht.
Die einzige Möglichkeit, gegen eine getarnte EK vorzugehen, besteht darin, Zeugenaussagen von Kollegen einzuholen, die den auf die Person ausgeübten Druck bestätigen, was fast unmöglich ist.
Sie sollten niemals eine EK unterzeichnen, ohne von einem Gewerkschaftsdelegierten oder einer anderen Person Ihrer Wahl unterstützt zu werden. Mit der Unterzeichnung einer EK verzichtet der Arbeitnehmer auf seine Abfindung oder Kündigungsentschädigung (es sei denn, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wurde die Gewährung eines 13. Monats, bezahlten Urlaubs usw. vereinbart) und auf sein Recht auf Arbeitslosigkeit. Um nämlich Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie Ihren Arbeitsplatz unfreiwillig verloren haben. Die EK wird zu einem Problem mit dem LfA führen. Der ehemalige Arbeitnehmer wird vorgeladen, um seinen Arbeitsplatzverlust zu begründen. Es besteht das Risiko, dass er zwischen vier und 52 Wochen kein Arbeitslosengeld erhält.
„Ich dachte, ein Problem mit der Chefin zu lösen. Ich habe so aber ein noch größeres Problem mit dem LfA geschaffen"
„Ich war seit acht Jahren im Unternehmen, als meine Chefin pensioniert und durch eine Kollegin ersetzt wurde. Letztere verteilte die Aufgaben neu, aber ungleichmäßig. Mein Arbeitspensum stieg, während andere verschont wurden. Als ich mich darüber beschwerte, war die Antwort klar: Entweder du akzeptiert das oder du gehst.
Am Ende machten der Druck und die paradoxen Anordnungen mich krank. Als ich wieder zu arbeiten anfing, schwieg mich das ganze Team an. Niemand sprach mehr mit mir. Ich habe das in einer Teamversammlung angesprochen und mir wurde gesagt, dass wir nach der Versammlung darüber reden würden. Als ich zum Gespräch erschien, waren meine Chefin und der Personalchef anwesend. Sie begrüßten mich mit einem Lächeln, fragten, wie es mir gehe und waren sehr freundlich. Das hat mich gerührt, und sie sagten auch, sie würden sehen, dass es mir nicht gut ginge, dass die Arbeit für mich schwer würde. Sie hatten eine Lösung parat, die alles regeln würde, nämlich den Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen beenden. Dann könnte ich mir etwas anderes suchen, das besser zu mir passe und wäre in der Zwischenzeit arbeitslos. Ich verstand nicht alles, aber ich wagte nicht, nach Erklärungen zu fragen. Ich war erleichtert, nicht mehr von ihnen unter Druck gesetzt zu werden. Als ich wegen meiner Arbeitslosigkeit zur Gewerkschaft ging, erfuhr ich, dass ich Gefahr lief, ohne Arbeitslosengeld dazustehen...“