Minister Jambon bestraft 1,6 Millionen Rentner

Minister Jambon streicht die Anpassung an das Wohlbefinden für die ältesten Renten und zwingt 1,6 Millionen Rentnerinnen und Rentnern einen „Indexsprung“ auf.
Am Montag lag im Verwaltungsausschuss des Föderalen Pensionsdienstes der Vorschlag von Minister Jambon vor, die Anpassung an das Wohlbefinden für Renten, die seit 5 bzw. 15 Jahre laufen, bis 2030 auszusetzen. Aber das Gesetz schreibt diese Anpassungen in Höhe von 2 % vor. Die Gewerkschaften wehrten sich dagegen, dass den Rentnern rund 380 Millionen Euro vorenthalten werden sollen, und wiesen auf zugrunde liegende rechtliche Probleme hin.
Seit 2007 sieht ein Königlicher Erlass eine jährliche Sozialhilfeerhöhung um 2 % für Renten vor, die im September seit genau 5 bzw. 15 Jahren bezogen werden. Die ältesten Renten sind in der Regel die niedrigsten, da sie auf der Grundlage von ebenfalls sehr alten Lohnniveaus berechnet wurden. Aber seit der Einführung der Haushaltsmittel für das Wohlbefinden in 2009 wurden diese Erhöhungen ausgesetzt. Gewerkschaften und Arbeitgeber akzeptierten diese Aussetzung, da die Mittel für das Wohlbefinden eine entsprechende Erhöhung der ältesten Renten vorsah. Eine gleichzeitige Anwendung beider Erhöhungen wäre mit erheblichen Kosten verbunden gewesen, und das war nicht das Ziel.
Da die Regierung jedoch das Budget für das Wohlbefinden für den Zeitraum 2025-2029 gestrichen hat, sieht die Lage jetzt anders aus. Die Gewerkschaften fordern die Regierung auf, den Königlichen Erlass umzusetzen, indem sie die vom Gesetzgeber verliehene Macht nutzt.
Die Gewerkschaften schätzen, dass etwa eine Million Rentner nach fünf Jahren und über 600.000 Rentner nach 15 Jahren die notwendige Erhöhung nicht erhalten werden. Für diese Rentner kommt die Nichtgewährung einem „Indexsprung“ gleich, dessen finanzielle Folgen sie jahrelang spüren werden.
Minister Jambon will auf diese Weise bis 2030 weitere 380 Millionen Euro einsparen, und zwar 338 Millionen Euro im Arbeitnehmersystem und 45 Millionen Euro im System der Selbstständigen. Diese Einsparungen kommen zu einer Reihe anderer Maßnahmen hinzu, die sich auf die laufenden Renten auswirken: die aufgeschobene Indexierung (jetzt 2 Monate später), die teilweise Indexierung der Renten ab 3.180 Euro netto, die „Leerung“ des Budgets für das Wohlbefinden, die Abschaffung der Angleichung und die schrittweise Abschaffung der Steuerermäßigung für Rentner.
Die Regierung setzt auch die Aufwertung der Invaliditätsleistungen für Langzeitkranke aus. Das Krankengelddekret vom 3. Juli 1996 sieht eine Aufwertung um 2 % nach 5 Jahren und nach 15 Jahren Invalidität vor. Die Regierung setzt diese Aufwertung durch einen königlichen Erlass aus. Folglich werden allein in diesem Jahr 38.905 Langzeitkranke die zweiprozentige Erhöhung ihrer Invaliditätsentschädigung nicht erhalten. Eine ähnliche Anzahl dürfte in Zukunft jedes Jahr betroffen sein. Insgesamt schätzen wir die Zahl der betroffenen Langzeitkranken auf 237.575 Personen.
Die Gewerkschaften und die Krankenkassen haben im Verwaltungsausschuss des LIKIV eine negative Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben.