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Zeitliche Begrenzung des Arbeitslosengelds: Fehler von historischer Tragweite

Am 18. Juli hat das Parlament das Programmgesetz zur zeitlichen Begrenzung des Arbeitslosengeldes verabschiedet. Dies ist ein Fehler von historischer Tragweite, der zudem das vorgegebene Ziel völlig verfehlen wird. Mit dieser Abstimmung macht die Regierung einen enormen Rückschritt in Bezug auf die sozialen Rechte. 

Zu diesem Schluss kommt auch die jüngste Stellungnahme des Föderalen Institutes für Menschenrechte, das einen wesentlichen Rückgang der sozialen Rechte der Arbeitnehmer feststellt. Diese Maßnahme wird sich negativ auf das Leben von Zehntausenden Menschen auswirken. Über die Beschäftigungsmöglichkeiten, die man diesen Menschen bieten will, wird jedoch kein Wort verloren. Dabei ist genau das der Kern der Sache. Die Befürworter der Reform rechnen sich auf Kosten der Langzeitarbeitslosen reich, verfehlen aber den Kern der Debatte: Was ist mit dem Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten? Was ist mit der Würde der Menschen?

Simplistischer Ansatz

2025 wird die Einschränkung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 184.000 Menschen betreffen. Darunter sind auch besonders schutzbedürftige Menschen mit einem Arbeitshandicap und ältere Arbeitsuchende. Dem simplistischen Ansatz zufolge werden Arbeitslose schneller Arbeit finden, wenn man ihnen das Arbeitslosengeld streicht. Die Verantwortung wird also vollständig auf die Arbeitsuchenden abgewälzt. Die Arbeitgeber, die keine angepasste Arbeit anbieten, kommen ungeschoren davon.

Es wird nicht gelingen, mehr Menschen in Arbeit zu bringen, wenn man sie im Stich lässt und sie nicht mehr bei der Arbeitssuche begleitet, ihnen keine längere Ausbildung mehr ermöglicht oder ihnen keine Chancen bietet. Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist die dürftige Ausgestaltung des derzeitigen „ultimativen Stellenangebots”. Dabei sollte es doch in erster Linie darum gehen: Welche Chancen auf Arbeit bieten wir diesen Menschen? Die zeitliche Begrenzung des Arbeitslosengeldes wird weder geeignete Arbeitsplätze schaffen noch Diskriminierungen beseitigen. Das ist die eigentliche Herausforderung, der sich die Regierungen auf regionaler und föderaler Ebene gemeinsam stellen sollten. Wir müssen ein System aufbauen, in dem jeder als vollwertiger Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt teilnehmen kann.

Und als ob das noch nicht genug wäre, setzt die Regierung im Rahmen der Steuerreform auch noch an der steuerlichen Behandlung von Sozialleistungen an. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die bereits mit diesem Gesetz eingeführt werden. Die Streichung des Steuervorteils für Arbeitslose ohne entsprechenden Ausgleich ist keine Aktivierungspolitik, sondern eine direkte Verarmung, durch die viele Arbeitsloser unter das Eingliederungseinkommen fallen. Darüber hinaus betrifft dies ebenso zeitweilig Arbeitslose, die noch beschäftigt sind. Arbeitnehmer, die von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder einer Umstrukturierung betroffen sind, sind an einem Tag Opfer, am nächsten Tag sind sie Ausgestoßene. Dies ist sozial verwerflich und moralisch inakzeptabel.

Enorme operative Probleme

Die Entscheidung, das Arbeitslosengeld zeitlich zu begrenzen, ist nicht nur inhaltlich völlig unsinnig. Es ist auch klar, dass die Durchführbarkeit dieses politischen Fetischs enorme operative Probleme mit sich bringen wird. Arbeitsuchende und der Arbeitsmarkt werden einen hohen Preis dafür zahlen. Der geänderte Zeitplan mit einem phasenweisen Ausschluss zwischen dem 1. Januar und dem 1. April bleibt ebenfalls sehr kurz, sodass die Frage offen bleibt, ob die Menschen überhaupt rechtzeitig über ihre Rechte informiert werden und die notwendige Unterstützung erhalten. Von Januar bis April müssen jeden Monat Zehntausende zusätzliche Sozialuntersuchungen durchgeführt werden. Die Menschen laufen somit Gefahr, durch das Auffangnetz zu fallen. Die Öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ) werden in der zusätzlichen Arbeit versinken. Selbst wenn zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, ist die Arbeitsbelastung in den Städten und Gemeinden schon jetzt sehr hoch, und die erforderlichen Profile stehen nicht zur Verfügung. Aber die Menschen müssen ein Einkommen haben. Schon jetzt herrscht bei Arbeitsuchenden enorme Unsicherheit und Angst.

Auch der Index ist stark betroffen

Gleichzeitig setzt dieses Programmgesetz auch die Verzögerung der Indexierung aller Leistungen, von Renten bis zum Eingliederungseinkommen, sowie der Beamtengehälter um. Renten, Sozialleistungen und die Gehälter von Beamten werden ab sofort erst drei Monate nach Überschreiten des Schwellenindexes steigen. Dadurch verliert ein durchschnittlicher Rentner mit einer Nettorente von 1.707 Euro fast 70 Euro pro Indexierung. Auch Menschen mit knapp 1.000 Euro Rente werden jedes Mal etwa 40 Euro einbüßen. Während es vor einigen Monaten noch hieß, die Indexierung sei gerettet, so ist diese Erklärung mit der Verabschiedung des Programmgesetzes nun offiziell begraben. Während der Energiekrise bekundeten noch alle politischen Parteien ihre Liebe zur Indexierung, aber das war nur leeres Gerede.

Arbeitgeber erhalten erstes Geschenk

Während die Arbeitnehmer Einbußen hinnehmen müssen, erhalten die Arbeitgeber durch die Einführung einer Obergrenze für Sozialabgaben ein erstes Geschenk. Für die höchsten Löhne wird nun eine erhebliche Ermäßigung gewährt, die bis zu 10.000 Euro pro Arbeitnehmer betragen kann. Und das, ohne jede Gegenleistung. Ein Aderlass für die soziale Sicherheit und eine Untergrabung der Solidarität zwischen den Arbeitnehmern.