Jambons Rentenkürzungen – Ein harter Schlag für 3 von 10 Arbeitnehmern: durchschnittlich 318 Euro weniger Rente

Die Renteneingriffe von Minister Jambon führen dazu, dass betroffene Arbeitnehmer durchschnittlich 318 Euro pro Monat verlieren – ein Viertel ihrer Rente. Das zeigen neue Schätzungen des Föderalen Rentendienstes. Nicht nur der sogenannte „Rentenmalus“ verursacht Verluste, auch für jene, die bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten, drohen erhebliche Einbußen.
Auf Anfrage der Sozialpartner berechnete der Föderale Rentendienst die kumulative Wirkung der Maßnahmen: der Rentenmalus, die rückwirkende Begrenzung der gleichgestellten Zeiten auf maximal 20 %, und die Verknüpfung der Mindestpension mit der Bedingung von 5000 gearbeiteten Tagen. Die neuen Regeln wurden auf kürzlich pensionierte Arbeitnehmer angewendet, um eine objektive Einschätzung der Auswirkungen zu erhalten. Die Ergebnisse wurden dem Ministerkabinett übermittelt.
Fazit: Längere Erwerbsbiografien führen im Durchschnitt zu niedrigeren Renten. Kurzfristig sind etwa 30 % der Arbeitnehmer negativ betroffen, mit einem durchschnittlichen Verlust von 318 Euro pro Monat – ein harter Schlag. Ihre Renten sinken deutlich unter die europäische Armutsgrenze, von durchschnittlich 1390 auf 1072 Euro pro Monat.
Die Reform trifft vor allem Frauen: 7 von 10 Betroffenen sind weiblich. Auch die niedrigsten Renten sind stark betroffen: Bei den untersten 20 % der Renten sinkt die Rente bei 4 von 10 Personen. Wer keine durchgehende Vollzeitkarriere ohne Unterbrechungen vorweisen kann, zahlt den Preis. 44 % der frühzeitig pensionierten Betroffenen sind (langfristig) arbeitsunfähig. Doch die Verluste entstehen nicht nur durch den „Jambon-Malus“ – auch wer bis zum Rentenalter arbeitet, erleidet erhebliche Einbußen. Die zukünftige Begrenzung der gleichgestellten Zeiten auf 20 % hat großes Potenzial für negative Auswirkungen.
Die Regierung behauptet, „tatsächliche Arbeit aufzuwerten“, trifft aber auch Arbeitnehmer mit langjähriger Berufserfahrung: Vollzeitbeschäftigte, die wegen Krankheit oder Arbeitsunfall knapp die 35 Jahre nicht erreichen; Arbeitnehmer in progressiver Wiedereingliederung oder mit einer Einkommensgarantiezulage; sowie Beschäftigte mit besonderem Status wie Künstler oder Tagesmütter.
Die Gewerkschaften weisen zudem auf rechtliche Probleme hin: Die rückwirkende Kürzung der gleichgestellten Zeiten verletzt das Prinzip der Rechtssicherheit. So werden viele Menschen mit unvorhersehbaren Folgen konfrontiert, ohne Möglichkeit, ihre bisherige Laufbahn anzupassen. Die übermäßige Auswirkung auf Frauen birgt das Risiko direkter oder indirekter Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Die Gewerkschaften kritisieren die Inkonsequenz: Die Regierung begründet die Maßnahmen mit Budgetzwängen, untergräbt aber gleichzeitig die Finanzierung der sozialen Sicherheit und damit die Nachhaltigkeit der Renten. Das Gleichgewicht ist verloren: Mehr als die Hälfte der Einsparungen bei den Renten wird an Unternehmen verteilt, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Für kommende Generationen wird nichts gesichert – die einzige Sicherheit ist eine niedrigere Rente. Schon jetzt beträgt die durchschnittliche Rente nur 48 % des letzten Lohnes, Belgien liegt damit deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Durch diese Eingriffe sinkt dieser Ersatzquotient bis 2070 um 9 %. Die Renten der nächsten Generationen werden abgebaut.
Ein mehr als guter Grund, am 14. Oktober zu demonstrieren.