Reduzierung der gleichgestellten Zeiten: Der Verfassungsgerichtshof warnt Arizona
Der Verfassungsgerichtshof folgt den drei Gewerkschaften und den zivilgesellschaftlichen Organisationen in ihrer Klage auf Aufhebung der Koppelung der Mindestpension an die „tatsächliche Arbeit“, d.h. ohne mehrere gleichgestellte Zeiten. Das höchste Gericht hebt die Gesetzgebung (teilweise) auf und stellt insbesondere fest, dass der Militärdienst für die Mindestpension angerechnet werden muss. Dies ist eine deutliche Warnung an Minister Jambon: Auch seine Pläne könnten vor dem Verfassungsgerichtshof scheitern.
Die vorherige Föderalregierung hatte die Zugangsbedingungen zur garantierten Mindestpension verschärft, indem sie eine neue Voraussetzung einführte: Anspruch sollte nur noch bestehen, wenn mindestens 20 Jahre „tatsächlich gearbeitet“ wurde. Nicht alle traditionell gleichgestellten Zeiten wurden dabei berücksichtigt. Schätzungen zufolge sind rund vier Prozent der Frauen und zwei Prozent der Männer durch diese Änderung vom Zugang zur Mindestpension ausgeschlossen.
Am 15. November 2024 reichten die drei Gewerkschaften, unterstützt vom Belgischen Netzwerk zur Bekämpfung von Armut (BAPN), Brussels Platform Armoede, Soralia, Zij-kant und Liages, eine Klage auf Aufhebung beim Verfassungsgerichtshof ein.
Heute hat der Gerichtshof seine Entscheidung getroffen. Das höchste Gericht des Landes hebt das Gesetz von 2024 teilweise auf und folgt den Gewerkschaften in zwei zentralen Punkten. Erstens stellt das Gericht klar, dass der Militärdienst, Lockout-Tage, Zeiten der Tätigkeit als Sozialrichter, Untersuchungshaft sowie Zeiträume gewerkschaftlicher Mandate als gleichgestellte Zeiten berücksichtigt werden müssen. Zweitens begrenzt der Gerichtshof den Handlungsspielraum der Regierung, gleichgestellte Zeiten künftig weiter einzuschränken. Im Urteil wird ausdrücklich festgehalten, dass derartige Einschränkungen nicht per königlichem Erlass erfolgen dürfen.
Für die Gewerkschaften kommt dieses Urteil zu einem günstigen Zeitpunkt. Gerade jetzt, wo die Arizona-Regierung ihre Rentenreform finalisiert, spricht der Verfassungsgerichtshof eine deutliche Warnung aus: Die Regierung kann die gleichgestellten Zeiten für Pflege oder unfreiwilliger Inaktivität nicht beliebig reduzieren.
Eine der logischen Konsequenzen ist, dass der Militärdienst für die neue vorzeitige Pension nach 42 „effektiven Jahren” angerechnet werden muss, was derzeit nicht vorgesehen ist. Auch andere Reformvorhaben von Minister Jambon, wie der Renten-Malus oder die Deckelung der gleichgestellten Zeiten, könnten beim Verfassungsgerichtshof scheitern.
Diese Reformpläne ändern die Spielregeln oft rückwirkend und treffen besonders Teilzeitbeschäftigte, was letztlich einer indirekten Diskriminierung von Frauen gleichkommt. Sollte Minister Jambon seine Pläne nicht grundlegend überarbeiten, sind weitere Klagen zu erwarten.
