Pflegende Angehörige: eine sowohl unzureichende als auch vorübergehende Lösung
Am 26. Februar haben zunächst der Ausschuss für soziale Angelegenheiten und anschließend die Plenarsitzung der Kammer den von der CD&V‑Abgeordneten Nahima Lanjri eingereichten Gesetzentwurf angenommen.
Dieser legislative Eingriff schließt eine wesentliche Lücke der Arbeitslosenreform: das völlige Fehlen eines Auffangnetzes für Menschen, die ihre Zeit, Energie und Verfügbarkeit einsetzen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu unterstützen – oft einfach, um ihm ein würdiges Leben zu ermöglichen.
Im Alltag erfordert diese Unterstützung oft Dutzende Stunden pro Woche, mit unregelmäßigen Zeiten und wiederholten Notfällen. Diese Umstände machen jede berufliche Tätigkeit unmöglich. Vielen pflegenden Angehörigen, die sich oft ohnehin in einer prekären Situation befinden, drohte daher ein vollständiger Ausschluss von der Arbeitslosenunterstützung.
Der angenommene Entwurf stellt eine erste – begrenzte, aber reale – Anerkennung der besonderen Situation dieser pflegenden Angehörigen dar. Die Frist zur Einreichung der Formalitäten wird bis Ende März verlängert. Zudem ermöglicht er eine maximal zwölfmonatige Befreiung von der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt, verbunden mit einer Erhöhung der monatlichen Entschädigung von 390 Euro auf 746 Euro. Dieser Betrag entspricht jedoch dem niedrigsten Arbeitslosengeld: jenem eines Zusammenwohnenden in der letzten Bezugsperiode.
Die Mehrheit präsentiert diese Maßnahme als Lösung. Für die CSC ist sie jedoch nur ein dünnes Auffangnetz mit vielen Löchern.
- Nur Personen, die innerhalb von weniger als 30 Tagen von ihrer Krankenkasse bescheinigen lassen können, dass ihr Angehöriger stark pflegebedürftig ist und dass sie mindestens ein Drittel einer Vollzeitstelle für die Pflege verwenden, erhalten Zugang zu dieser Regelung.
- Die Maßnahme gilt maximal ein Jahr, obwohl in zahlreichen Situationen (schwere Behinderungen, chronische Erkrankungen…) der Autonomieverlust dauerhaft oder sogar irreversibel ist.
- Die gewährte Unterstützung schützt in keiner Weise vor Armut. Sie berücksichtigt die familiäre Situation überhaupt nicht und benachteiligt insbesondere die vielen alleinerziehenden Mütter unter den pflegenden Angehörigen. Noch schlimmer: Die Regierung rechtfertigt die niedrige Entschädigung damit, dass eine vom Arbeitsmarkt freigestellte Person nicht mehr erhalten dürfe als das minimale Arbeitslosengeld – obwohl diese pflegenden Angehörigen echte und unverzichtbare Arbeit leisten, die die Gesellschaft ein Vielfaches kosten würde, wenn sie von professionellen Kräften gemacht werden müsste.
Die CSC bedauert zutiefst, dass Minister Clarinval die wiederholten Warnungen der Sozialpartner ignoriert hat. Und dass er, nachdem das Problem einmal erkannt war, sich weigerte, Verantwortung zu übernehmen und stattdessen eine komplexe und verarmende administrative Lösung zusammengeschustert hat, anstatt den pflegenden Angehörigen bis zur Schaffung eines echten Status ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu lassen.
Die CSC fordert nun die Regierung zu einem starken Signal auf. Es handelt sich um ein umfangreiches Reformvorhaben, das innerhalb der nächsten zwölf Monate abgeschlossen werden muss. Zu viele Familien stehen bereits am Rand des Zusammenbruchs: Es muss etwas geschehen - jetzt.
