Indexsprung: Es kommt nicht in Frage, dass die Arbeitnehmer doppelt zur Kasse gebeten werden
Die gemeinsame Gewerkschaftsfront (CSC, FGTB, CGSLB) bekräftigt erneut, dass sie die von der Föderalregierung beschlossene Einführung eines teilweisen Indexsprungs entschieden ablehnt. Indem diese Maßnahme die Indexierung von Löhnen und Sozialleistungen begrenzt, schränkt sie das verfügbare Einkommen vieler Arbeitnehmer und Rentner direkt ein. Angesichts steigender Energiekosten ist dies ein äußerst negatives Signal an alle Haushalte.
Die Arbeitgeber ziehen einen direkten Vorteil aus dieser Begrenzung. Es ist daher nur legitim, dass ein Teil dieses Gewinns über das, was die Regierung als „Lohnmäßigungsbeitrag“ bezeichnet, wieder in die soziale Sicherheit zurückfließt. Da der öffentlichen Hand durch einen (selbst teilweisen) Indexsprung Steuereinnahmen und Sozialabgaben verloren gehen, würde eine Infragestellung dieses Beitrags, wie sie von einigen Arbeitgeberverbänden gefordert wird, die Finanzierung unserer sozialen Sicherheit langfristig schwächen.
Die gemeinsame Gewerkschaftsfront betont: Eine Befreiung der Arbeitgeber von diesem Beitrag würde zu inakzeptablen Einnahmeausfällen für die soziale Sicherheit führen, was letztlich einen Verlust für die Beschäftigten selbst bedeuten würde, sei es bei den Sozialleistungen, den Renten oder der Gesundheitsversorgung. Wenn von den Arbeitgebern kein Lohnmäßigungsbeitrag verlangt wird, droht der teilweise Indexsprung erneut zu einem Geschenk zu werden, das die Arbeitgeber einfach in die eigene Tasche stecken können.
Die CSC, die FGTB und die CGSLB fordern die Regierung daher auf, dem Druck der Arbeitgeber nicht nachzugeben. Seit Beginn der Legislaturperiode hat die Regierung erklärt, sie wolle die „Arbeit aufwerten“. Dies setzt insbesondere eine Lohnerhöhung voraus, aber auch den Erhalt einer starken und solidarischen sozialen Sicherheit.
Schließlich erinnern die Gewerkschaften daran, dass die Regierung die Sozialpartner beauftragt hat, bis Ende 2026 an einer Reform der Lohnnorm und der automatischen Lohnindexierung zu arbeiten. Es ist daher nicht Sache der Regierung, der Überarbeitung von Mechanismen vorzugreifen, die in erster Linie in den Bereich des sozialen Dialogs fallen.
