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Internationaler Gerichtshof bestätigt das Streikrecht

Bestätigung des Internationalen Gerichtshofs: Das Streikrecht ist und bleibt ein Recht, das unter das Abkommen Nr. 87 der IAO fällt

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat bestätigt, dass das Streikrecht ein Recht ist und bleibt, das unter das Abkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts fällt. Das Gutachten des internationalen Gerichtshofs ist ein historischer Sieg für den Internationalen Gewerkschaftsbund. Die CSC begrüßt dieses Urteil.

Weltweit wird das Streikrecht zunehmend unter Druck gesetzt. Dies ist auch in unserem Land der Fall, wo einige politische Parteien versuchen, es in Frage zu stellen. Deshalb ist die Stellungnahme des internationalen Gerichtshofs nicht nur für Arbeitnehmer und Gewerkschaften von Bedeutung, sondern auch für öffentliche Behörden und Unternehmen. Eine klare rechtliche Grundlage in einem so zentralen Bereich des internationalen Arbeitsrechts ist unerlässlich für das reibungslose Funktionieren des sozialen Dialogs.

Die Bedeutung dieses Urteils kann kaum überschätzt werden. Das Streikrecht bleibt ein wesentliches Instrument, das es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Interessen zu verteidigen, menschenwürdige Arbeit einzufordern und zu demokratischen Gesellschaften beizutragen“, erklärt Ann Vermorgen, Präsidentin der CSC.

Arbeitnehmer, denen das Streikrecht fehlt, würden sehr schnell einen großen Teil ihrer Rechte und ihres sozialen Schutzes verlieren, da sie keinerlei Mittel mehr hätten, sich zu verteidigen. In einer globalen Situation, in der die Unterdrückung von Gewerkschaften und Arbeitnehmerrechten an vielen Orten zunimmt, ist dies ein starkes und hoffnungsvolles Signal.

Die CSC begrüßt daher das Urteil des internationalen Gerichtshofs. Dieses bestätigt, dass die Kontrollorgane der Internationalen Arbeitsorganisation – insbesondere der Ausschuss für die Anwendung von Abkommen und Empfehlungen – weiterhin befugt sind, die Anwendung des Streikrechts zu überwachen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Einhaltung des Streikrechts in den Mitgliedstaaten weiterhin unter der Aufsicht dieser Kontrollorgane der IAO steht.