Die Rentenreform bleibt ungerecht: Die CSC zieht vor das Verfassungsgericht
In dieser Nacht hat das föderale Parlament die Rentenreform verabschiedet – eine Reform, die weiterhin zutiefst ungerecht ist. Trotz monatelanger Konsultationen und Demonstrationen hält die Regierung an Entscheidungen fest, die alle benachteiligen werden, mit besonders schweren Auswirkungen auf Arbeitssuchende über 50 Jahre und auf Frauen. Auch für junge Menschen rückt die Aussicht auf ein würdiges Karriereende und eine angemessene Rente in weite Ferne.
In den vergangenen Monaten hat die CSC im ganzen Land mehrere Demonstrationen organisiert. Diese Mobilisierung hat es uns ermöglicht, einige Anpassungen zu erreichen:
- der Zeitkredit am Laufbahnende bleibt erhalten;
- die Einführung des Renten-Malus wurde auf 2027 verschoben;
- bestimmte Zeiträume, wie Krankheit und Mutterschaftsurlaub, bleiben der Arbeitszeit gleichgestellt
- begrenzte Korrekturen wurden vorgenommen (wie die 5 fiktiven Tage).
- ein Berufsjahr zählt erst ab 156 tatsächlich gearbeiteten Tagen;
- diese Norm wird rückwirkend auf die gesamte Laufbahn angewendet;
- nur Personen mit 35 Berufsjahren und 7.020 Tagen entgehen dem Malus.
Diese Maßnahmen beruhen auf der Annahme, dass Menschen länger arbeiten können. Für Tausende von Beschäftigten ist das schlicht nicht machbar. Außerdem ist es für diejenigen, die bereits eine lange berufliche Laufbahn hinter sich haben, nicht mehr möglich, vergangene Entscheidungen zu ändern. Personen, die in höherem Alter arbeitslos werden, gesundheitliche Probleme haben oder keinen neuen Job finden, haben diese Wahl nicht. Und für die junge Generation schwindet jede Perspektive auf eine würdige Rente.
Auch für Teilzeitbeschäftigte, Personen mit Pflegeverantwortung im Haushalt oder mit fragmentierten Berufslaufbahnen ist diese Perspektive unrealistisch – Lebensrealitäten, die sehr häufig Frauen betreffen. Der Staatsrat hat bereits bestätigt, dass die Rentenreform zu Diskriminierungen führen wird. Das Föderale Planbüro erwartet zudem eine Vergrößerung der Differenzen zwischen den Renten, steigende Ungleichheit und eine Zunahme der Armut.
Die CSC schaltet das Verfassungsgericht ein
Die CSC wird dieses Gesetz vor dem Verfassungsgericht anfechten. Dabei will sie grundlegende Fragen aufwerfen:
- die Verletzung erworbener Rechte;
- die Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern;
- die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.
- den realen Berufsverläufen Rechnung trägt;
- Frauen respektiert und unbezahlte Pflegearbeit anerkennt;
- schutzbedürftige Arbeitnehmer schützt;
- Rechtssicherheit gewährleistet.
