Das Verfassungsgericht gewährt 100.000 Arbeitslosen einen Aufschub
Das Verfassungsgericht hebt einen Teil der Übergangsmaßnahmen der Arbeitslosenreform auf und verschafft damit rund 100.000 Betroffenen vorläufig Luft.
Das Verfassungsgericht hat die Klage der gemeinsamen Gewerkschaftsfront (CSC, FGTB und SYNOVA) gegen die Reform der Arbeitslosenversicherung der Arizona-Regierung zwar weitgehend abgewiesen, erkennt jedoch eine Diskriminierung bestimmter Gruppen von Leistungsbeziehern an.
Die Organisationen, die die Klage vor dem höchsten Gericht eingereicht haben, bedauern, dass das Urteil vom 10. September 2026 nur einen begrenzten Teil der Reform aufhebt. Positiv bewerten sie jedoch, dass das Gericht die Benachteiligung jener Empfänger von Arbeitslosenunterstützung anerkennt, die bereits in den ersten drei Ausschlusswellen betroffen waren, also jener Personen, die am längsten arbeitslos waren.
Konkret betrifft dies Personen, die am 30. Juni 2025 nur noch Anspruch auf 9, 8 oder 6 Monate Arbeitslosenunterstützung hatten. Nach Auffassung des Gerichts hätten sie mindestens 12 Monate Arbeitslosenunterstützung erhalten müssen. In diesem Punkt folgt das Gericht der Argumentation der Gewerkschaften und der Organisationen der Zivilgesellschaft. Von diesem vorzeitigen Ausschluss sind rund 100.000 Personen betroffen.
Die Gewerkschaften hätten sich darüber hinaus gewünscht, dass das Gericht auch jene Empfänger von Arbeitslosenunterstützung als diskriminiert anerkennt, die eine Ausbildung außerhalb der Mangelberufe absolvieren oder künftig absolvieren werden. Aus ihrer Sicht handelt es sich dabei ebenfalls um Menschen, die ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt verbessern wollen.
Die beteiligten Organisationen werden die Auswirkungen des Urteils nun eingehend analysieren. Gleichzeitig werden sie ihre Mitglieder weiterhin begleiten, informieren und gegebenenfalls rechtlich unterstützen. Zudem erwarten sie, dass der zuständige Minister und die Verwaltung gemeinsam mit allen Beteiligten rasch Klarheit über die Situation der betroffenen Personen schaffen.
Der Einsatz für einen starken sozialen Schutz geht unverändert weiter. Bereits Ende Januar 2026 wurde eine zweite Klage gegen die seit dem 1. März 2026 geltenden Bestimmungen eingereicht. Auch dieses Verfahren könnte zu weiteren Aufhebungen führen.
Die heutige Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass die Reform gerecht ist. Das im Regierungsabkommen angekündigte Jobangebot blieb bislang ein leeres Versprechen, während die Folgen dieser brutalen und unüberlegten Maßnahme immer deutlicher sichtbar werden.
Hintergrund
Ende Oktober 2025 haben FGTB, CSC und SYNOVA gemeinsam mit mehreren Organisationen der Zivilgesellschaft das Verfassungsgericht angerufen, um die von der Föderalregierung beschlossene Reform der Arbeitslosenversicherung anzufechten.
Mit ihrer Klage beantragten die Organisationen die Aufhebung zweier zentraler Elemente der Reform: zum einen die zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenunterstützung, zum anderen die Übergangsmaßnahmen, mit denen diese Begrenzung auch auf Personen angewandt wurde, die bereits vor Inkrafttreten der Reform arbeitslos waren.
Warum sind wir vor das Verfassungsgericht gegangen?
Die zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenunterstützung stellt einen grundlegenden Bruch mit der bisherigen Konzeption der Arbeitslosenversicherung und des Systems der sozialen Sicherheit dar.
Darüber hinaus hat die Reform besonders gravierende Folgen für ältere und junge Arbeitssuchende, gering qualifizierte Personen, Menschen mit Behinderung oder psychischen Problemen, pflegende Angehörige sowie Menschen in Teilzeitbeschäftigung oder mit aufeinanderfolgenden Kurzzeitverträgen.
Arbeitslosen die Unterstützung zu entziehen, schafft keine Arbeitsplätze. Wer Menschen nachhaltig in Beschäftigung bringen will, muss auch die Realität des Arbeitsmarktes und die konkreten Hindernisse berücksichtigen, mit denen Arbeitssuchende konfrontiert sind.
Warum haben wir auch die Übergangsmaßnahmen angefochten?
Die Reform betrifft nicht nur Personen, die künftig arbeitslos werden. Durch die Übergangsmaßnahmen wurden die neuen Regeln auch auf Menschen angewandt, die bereits arbeitslos waren und ihre Ansprüche nach dem bisherigen System erworben hatten.
Welche Folgen sind schon heute sichtbar?
Bis zum 1. Juli 2027 werden fast 200.000 Personen ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung verlieren. Gleichzeitig zeigen erste Zahlen der Arbeitsämter und Arbeitsvermittlungsstellen, dass weniger als jeder zehnte ausgeschlossene Arbeitssuchende wieder eine Beschäftigung findet. Über die Dauer dieser Arbeitsverhältnisse liegen bislang keine Informationen vor. Rund 40 % der Betroffenen beziehen inzwischen Sozialhilfe in Form eines Eingliederungseinkommens, weitere 10 % erhalten Krankengeld. Während die Belastung der ÖSHZ und Krankenkassen steigt, verschwinden zahlreiche weitere Betroffene vollständig aus dem Blickfeld der Institutionen.
