Infos für die Grenzgänger nach Deutschland
Update Juli 2020
Gerne beraten wir Sie auch persönlich, zurzeit arbeiten wir aber ausschließlich telefonisch oder per Mail. Mail bitte an gabrielle.emonts-gast@acv-csc.be
Telefon: + 32 87 85 99 49 (ggf. auf Anrufbeantworter Name und Telefonnummer hinterlassen)
- Kurzarbeit / Kündigung/Aufhebungsverträge
- Wann darf ich, wann muss ich zu Hause bleiben? (mit Infos zu Home Office)
- Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich Urlaub nehme oder Überstunden abbaue?
- Mein Arzt / meine Ärztin vermutet bei mir den Corona-Virus oder hat diesen bereits diagnostiziert. Schulde ich meinem Arbeitgeber eine Information darüber?
- Mein Arbeitgeber möchte mich auf Dienstreise schicken, ausgerechnet in eine Gegend, über die bekannt ist, dass dort viele an Corona erkranken. Muss ich dorthin reisen?
- Ich komme gerade aus einem Auslandsurlaub zurück. Schulde ich meinem Arbeitgeber eine Auskunft darüber, wo ich war?
- Darf mein Arbeitgeber mich nach Hause schicken,...
- Mein Betrieb wurde von der zuständigen Behörde unter Quarantäne gestellt und zur Schließung aufgefordert. Bekomme ich weiterhin meinen Lohn, auch wenn ich selbst nicht erkrankt bin?
- Und was passiert mit meiner Arbeit und meinem Lohn, wenn ich persönlich unter Quarantäne stehe ohne bereits selbst erkrankt zu sein – etwa weil ich Kontakt zu Corona-Infizierten hatte?
- Wie steht es um meine Arbeit und meinen Lohn, wenn aufgrund des Corona-Virus der Kindergarten oder die Schule meines Kindes geschlossen hat? Kann ich dann zu Hause bleiben und bekomme ich weiterhin mein Geld?
- Grenzübertritt
- Habe ich Nachteile, wenn ich als Grenzgänger im Home-Office arbeite?
- Kinderbonus