Ihre Rechte 
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Lohn und Krankheit

Was ist mit Ihrem Lohn wenn Sie arbeitsunfähig sind?

Neu ab 2024 - sie können Ihren Jahresurlaub übertragen, wenn Sie während des Urlaubs krank werden. 

Ab dem 1. Januar 2024 verliert ein Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs krank wird oder einen Unfall erleidet, nicht mehr systematisch seine Urlaubstage. Sie können die Urlaubstage, die mit den Tagen ihrer Arbeitsunfähigkeit zusammenfallen, zu einem späteren Zeitpunkt übertragen und erhalten unter bestimmten Bedingungen den garantierten Lohn. Weitere Informationen finden Sie hier!

Garantierter Lohn

Die ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit werden durch den garantierten Lohn zu Lasten des Arbeitgebers abgedeckt.

Als Angestellte(r) haben Sie im Allgemeinen Anrecht auf einen Monat garantierten Lohn. Wenn Sie im Rahmen eines Vertrages von weniger als drei Monaten eingestellt sind, unterstehen Sie der Regelung für Arbeiter.

Als Arbeiter(in) haben Sie im Prinzip Anrecht auf:

  • Eine Woche garantierten Lohn
  • Eine zusätzliche Woche, für die der Arbeitgeber Ihnen eine Entschädigung zahlt, die praktisch Ihrem Nettolohn entspricht
  • Eine Zusatzentschädigung zu der Entschädigung der Krankenkasse, für den Rest des Monats, damit Ihnen Ihr Nettolohn garantiert bleibt

Im Falle eines Rückfalls, d.h. wenn Sie nach einer Krankheitsperiode Ihre Arbeit wieder aufnehmen und innerhalb von 2 Wochen erneut krank werden, haben Sie nur Anrecht auf den Teil des garantierten Lohnes, der noch nicht für Ihre vorherige Krankheit gezahlt wurde. Danach fallen Sie erneut auf die Entschädigungen der Krankenkasse.  

Weigerung

Der Arbeitgeber kann Ihnen den garantierten Lohn verweigern:  

  • Für die Perioden, die nicht durch ein ärztliches Attest abgedeckt sind, wenn Sie ein solches abgeben müssen.
  • Für die Perioden, die nicht von seinem Kontrollarzt anerkannt werden.

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