Lohn und Krankheit

Die ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit werden durch den garantierten Lohn zu Lasten des Arbeitgebers abgedeckt.
Sie haben im Allgemeinen Anrecht auf einen Monat garantierten Lohn. Wenn Sie im Rahmen eines Vertrages von weniger als drei Monaten eingestellt sind, unterstehen Sie der Regelung für Arbeiter.
Sie haben im Prinzip Anrecht auf:
Im Falle eines Rückfalls, d.h. wenn Sie nach einer Krankheitsperiode Ihre Arbeit wieder aufnehmen und innerhalb von 2 Wochen erneut krank werden, haben Sie nur Anrecht auf den Teil des garantierten Lohnes, der noch nicht für Ihre vorherige Krankheit gezahlt wurde. Danach fallen Sie erneut auf die Entschädigungen der Krankenkasse.
Der Arbeitgeber kann Ihnen den garantierten Lohn verweigern:
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