Jahresurlaub und Urlaubsgeld


Entdecken Sie unsere neuen Erläuterungen über Ihre Urlaubsrechte
Fragen zu Ihren Urlaubsrechten? Die CSC präsentiert Ihnen drei neue Infoblätter, um alles Wissenswerte zu diesem Thema in Form von Fragen und Antworten zu erfahren. Das erste Infoblatt betrifft das allgemeine Urlaubsrecht, während die beiden anderen an die Besonderheiten der Rechte der Angestellten und Arbeiter angepasst sind.
Infoblatt - Allgemeine Fragen
Infoblatt - Angestellte
Infoblatt - Arbeiter
Haben Sie Anspruch auf Urlaub? Wie viele Urlaubstage haben Sie und wie wird das Urlaubsgeld berechnet?
-
Was geschieht, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?
Seit dem 1. Januar 2024 verlieren Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs erkranken oder Opfer eines Unfalls geworden sind, ihre Urlaubstage nicht mehr systematisch. Sie können die Urlaubstage, die mit den Tagen der Arbeitsunfähigkeit zusammenfallen, auf einen späteren Zeitpunkt verschieben und haben Anspruch auf den garantierten Lohn. Unter bestimmten Bedingungen.
Achtung: Diese neue Regelung gilt nur für Jahresurlaubstage. Für die anderen Arten von Urlaub (Dienstalter, AZV) muss sich der Arbeitnehmer auf seine Arbeitsordnung oder ein KAA beziehen.
Wie?
- Informieren Sie den Arbeitgeber unverzüglich über die aufgetretene Krankheit oder den Unfall und Ihren Aufenthaltsort.
- Senden Sie das ärztliche Attest innerhalb von zwei Werktagen oder innerhalb der in der Arbeitsordnung vorgesehenen Fristen. Ohne ärztliches Attest ist kein Aufschub möglich! Die Befreiung von der Vorlage eines ärztlichen Attests für den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu dreimal pro Kalenderjahr gilt hier nicht!
- Beantragen Sie die Verschiebung der Urlaubstage spätestens zum Zeitpunkt der Übermittlung des Attestes. Die Verschiebung von Urlaubstagen erfolgt nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich beantragt werden.
-
Was geschieht, wenn ich keine Zeit hatte, meinen Urlaub vor dem Jahresende zu nehmen?
Ab 2024 müssen Urlaubstage, die aus bestimmten Gründen der Arbeitsunterbrechung nicht genommen werden konnten, für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ab dem 31. Dezember des betreffenden Urlaubsjahres aufbewahrt und übertragen werden, wenn sie aufgrund höherer Gewalt nicht vor Jahresende genommen werden konnten.
Es handelt sich um folgende Arten der Arbeitsunterbrechung: Krankheit, Arbeitsunfall, Vaterschafts- oder Mutterschaftsurlaub, Geburtsurlaub, Adoptionsurlaub, Pflegeurlaub und Pflegeelternurlaub und das Arbeitsverbot als Mutterschutzmaßnahme, NUR wenn die Frau gleichzeitig krank ist, durch ärztliches Attest bestätigt, sonst ist eine Verschiebung nicht möglich!
Die Begrenzung der Dauer des gesetzlichen Urlaubs auf maximal 4 Wochen verlängert sich daher im Falle der Verschiebung der nicht genommenen Urlaubstage.
Diese Tage werden vorrangig auf das folgende Jahr verschoben. Wenn Unterbrechungsperioden den Arbeitnehmer daran hindern, sie im Folgejahr in Anspruch zu nehmen, erstreckt sich die Verschiebung auf das Folgejahr, d.h. innerhalb von maximal zwei Jahren.
-
Darf Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub streichen?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub schon genehmigt hatte, darf er diesen nicht einseitig annullieren. Wenn Sie aber einverstanden sind, kann der Urlaub verschoben werden.
Dürfen Sie Ihren Urlaub (z. B. während Kurzarbeit) annullieren?
- Wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Sie Ihren Urlaub absagen. Sie bleiben dann in Kurzarbeit und können Ihre Urlaubstage später nehmen.
- Wenn Ihr Arbeitgeber nicht damit einverstanden ist, dürfen Sie Ihre Urlaubstage nicht einseitig zurücknehmen. Dies kann als Grund für einen Vertragsbruch angesehen werden.
Wenn Sie Urlaub nehmen während sich Ihr Unternehmen in Kurzarbeit befindet, erhalten Sie einen Lohn und keine Entschädigung für Kurzarbeit. Überprüfen Sie auf Ihrem Lohnzettel, ob Sie für diese Tage Lohn erhalten haben. -
Zu wenig Urlaub? Ist es möglich, zusätzlichen Urlaub zu erhalten?
Es kann vorkommen, dass Sie, wenn Sie jung sind oder gerade eine längere Zeit der Nichterwerbstätigkeit hinter sich haben, keinen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub haben. Keine Sorge, es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zusätzlichen Urlaub in Anspruch zu nehmen.
Jugendurlaub
Unter bestimmten Voraussetzungen können Jugendliche unter 25 Jahren zusätzlichen Urlaub nehmen. Entdecken Sie all diese Bedingungen und weitere Informationen auf unserer Seite Jugendurlaub.
Seniorenurlaub
Wenn Sie nach längerer Nichterwerbstätigkeit (z. B. nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit oder Invalidität) wieder in den Beruf zurückkehren, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub. Sie können Ihren Urlaub dann mit einem Seniorenurlaub aufrunden, wenn Sie mindestens 50 Jahre alt sind.
Entdecken Sie alle Bedingungen und weitere Informationen auf unserer Seite Seniorenurlaub.
Zusätzlicher Urlaub
Wenn Sie keinen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub oder Jugend- oder Seniorenurlaub haben, sollten Sie in Betracht ziehen, einen Zusatzurlaub zu nehmen.Wer hat Anrecht darauf und wie beantragt man ihn? Besuchen Sie unsere Seite Zusatzurlaub.
-
Darf Ihr Arbeitgeber Sie zwingen, Urlaubstage zu nehmen, weil weniger Arbeit ansteht?
Nein. Sie legen Ihren Jahresurlaub in beiderseitigem Einverständnis fest. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie dazu zwingen, kontaktieren Sie die Arbeitnehmerdelegation an Ihrem Arbeitsplatz. -
Was geschieht, wenn Sie in Kurzarbeit sind und Ihren Urlaub während dieser Periode geplant hatten?
Die Urlaubstage, die Sie angefragt und vom Arbeitgeber genehmigt bekommen haben, bleiben gültig. Kollektive Urlaubstage bleiben ebenfalls wie Urlaubstage geplant. Für diese Tage erhalten Sie keine Entschädigung der Kurzarbeit. Sie werden vom Arbeitgeber bezahlt (Angestellte) oder von der nationalen Urlaubskasse (Arbeiter).
Berechnen Sie Ihre Urlaubstage!
Mit diesem Tool erfahren Sie, auf wie viel bezahlte Urlaubstage Sie Anrecht haben.