Ihre Rechte 
bab449ae-2477-46b3-8fca-27c4c5741bd6
https://www.diecsc.be/ihre-rechte
true
Aktualität
59ea6a04-d5cb-49bb-86bf-262457cb04b8
https://www.diecsc.be/Aktualität
true
Unsere Dienste
c7cddb17-187f-45c2-a0e2-74c299b8792b
https://www.diecsc.be/unsere-dienste
true
Mitgliedschaft
abbb02d8-43dd-44b5-ae75-3cd90f78f043
https://www.diecsc.be/mitgliedschaft
true
Die CSC
c62ac78b-1aa2-4cb9-a33b-59e6fc085fb4
https://www.diecsc.be/uber-uns
true
Kontakt 
7f7bdd4f-c079-401e-a1bf-da73e54f00c2
https://www.diecsc.be/kontaktieren-Sie-uns/kontakt--home
true
Ich werde Mitglied

Schutz der schwangeren Frau

Sie sind schwanger? Es gelten verschiedene Maßnahmen, um Sie vor Entlassung, Überstunden, Nachtarbeit, ... zu schützen.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, indem Sie eine Kopie Ihres ärztlichen Attestes vorlegen. Schicken Sie es per Einschreiben oder lassen Sie Ihren Arbeitgeber eine Empfangsbestätigung unterschreiben. Ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft berücksichtigen und es gelten eine Reihe von Schutzmaßnahmen.

Schutz vor Entlassung

Sie können aus Gründen, die mit Ihrer Mutterschaft zusammenhängen, nicht entlassen werden. Eine Kündigung ist möglich aus schwerwiegenden Gründen, wirtschaftlichen Gründen, Reorganisation des Unternehmens, ...

Wenn Sie ohne gültigen Grund entlassen werden, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die normale Kündigungsentschädigung plus 6 zusätzliche Bruttomonatslöhne zahlen.

Ich muss zum Gynäkologen gehen. Geht das während der Arbeitszeit?

Wenn Sie schwangerschaftsbezogene Untersuchungen benötigen, die außerhalb der Arbeitszeiten nicht möglich sind, können Sie Ihrer Arbeit fernbleiben. Sie behalten Ihren normalen Lohn. Wenn möglich, müssen Sie Ihren Arbeitgeber im Voraus und schriftlich informieren. Ein ärztliches Attest ist in diesem Fall ratsam.

Kann mich mein Arbeitgeber während meiner Schwangerschaft zwingen, nachts zu arbeiten oder Überstunden zu leisten?

Sie können während einem Zeitraum von 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum gezwungen werden, nachts zu arbeiten. Wenn Sie ein ärztliches Attest haben, das die Nachtarbeit verbietet, können Sie auch nicht gezwungen werden, nachts zu arbeiten.

Ebenso kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht zu Überstunden zwingen.

Sind Sie schwanger und arbeiten als Interimarbeitnehmerin?

Sie müssen das Interimunternehmen über Ihre Schwangerschaft informieren. Senden Sie eine Kopie des ärztlichen Attests per E-Mail an das Interimunternehmen und setzen Sie sich oder Ihren Partner in Kopie, um Diskussionen darüber zu vermeiden, ob die E-Mail angekommen ist oder nicht.

Das Interimunternehmen kann Ihre Beschäftigung nicht wegen Ihrer Schwangerschaft beenden, außer aus medizinischen Gründen (wenn Sie beispielsweise risikoreiche Aktivitäten durchführen). Jede abträgliche Behandlung aufgrund einer Schwangerschaft ist diskriminierend und verboten. Besteht die Vermutung, dass das Interimunternehmen die Beschäftigung aufgrund der Schwangerschaft beendet hat, muss dieses Unternehmen selbst nachweisen, dass andere Gründe dafür vorliegen, Ihre Beschäftigung beendet zu haben. Zögern Sie nicht, die CSC zu kontaktieren, wenn Sie Fragen dazu haben.

Wie steht es mit einem prophylaktischen Urlaub für Schwangere?

Sie sind schwanger und führen Arbeiten durch, die für Ihre Gesundheit oder die Ihres zukünftigen Kindes gefährlich sein können? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen präventiven oder prophylaktischen Urlaub. Ihr Arzt muss ein Attest verfassen, dass die Arbeit zu gefährlich ist. Sie erhalten dann eine Zulage von der Krankenkasse. Die Höhe der Zulage hängt davon ab, ob Sie teilweise oder vollständig von Ihrer Arbeit distanziert wurden.

Informieren Sie sich auch über Ihr Recht auf einen prophylaktischen Stillurlaub.

Achtung: Die obigen Regeln gelten für den Privatsektor. Für den öffentlichen Sektor können Sie die Website der CSC öffentliche Dienste besuchen.

Wenn Sie Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben, können Sie die CSC-Broschüre „Zeitkredit, Ausgabe 2022“ herunterladen.

 

Die CSC verwendet Cookies, um ihre Websites zu betreiben, personalisierte Informationen anzubieten und die Benutzererfahrung zu optimieren. Indem Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, autorisieren Sie die Platzierung von Analyse- und Marketing-Cookies, die auch von unseren Partnern verwendet werden können. Sie können Ihre Präferenzen auch über die Taste „Ihre Präferenzen verwalten“ auswählen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Nutzungspolitik und unserer Datenschutzrichtlinie.