Muss Homeoffice in den Vertrag eingefügt werden?
Muss Homeoffice in den Arbeitsvertrag eingefügt werden?
Homeoffice muss im Arbeitsvertrag eingefügt werden, aber nur im Fall von strukturellem Homeoffice. Nicht bei gelegentlichem Homeoffice. Für jeden Arbeitnehmer muss bei Beginn von Homeoffice eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Diese Vereinbarung sollte idealerweise dem Arbeitsvertrag beigefügt werden.
Die folgenden Punkte sollten in den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers im Homeoffice aufgenommen werden:
- Die Häufigkeit und ggf. die Tage oder Stunden, an denen Homeoffice durchgeführt wird.
- Die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer im Homeoffice erreichbar sein muss und die Art und Weise, wie er zu erreichen ist.
- Die Zeiten, zu denen der Arbeitnehmer im Homeoffice technische Unterstützung in Anspruch nehmen kann.
- Die getroffenen Regelungen zur Kostenentschädigung.
- Die Bedingungen und Modalitäten für die Rückkehr an den Arbeitsplatz im Unternehmen.
- Der/die gewählte(n) Ort(e), an dem/denen der Arbeitnehmer im Homeoffice seine Arbeit verrichtet.
- Der Zeitraum, in dem Homeoffice durchgeführt wird.