Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Die CSC
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Die Rolle der CSC und der gesetzliche Rahmen

Welche Rolle spielt die soziale Konzertierung bei der Einführung von Homeoffice? Was muss ein Kollektivabkommen beinhalten?

Für die CSC gibt es kein Homeoffice ohne soziale Konzertierung!

Bei der Einführung des Homeoffice in einem Unternehmen muss der Betriebsrat informiert werden. Das Gesetz schreibt jedoch nicht vor, einen kollektiven Rahmen für Homeoffice auszuhandeln. Für die CSC muss sich das ändern. Ein kollektiver Rahmen, der mit den Gewerkschaften ausgehandelt wird, ist immer besser als individuelle Vereinbarungen, die willkürlich sein könnten. 

In jedem Unternehmen sollten der Betriebsrat oder die Gewerkschaftsdelegation zusammen mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit des (strukturellen und gelegentlichen) Homeoffice objektiv prüfen und eine Liste der Funktionen oder Aufgaben erstellen, für die diese Art der Arbeit unmöglich ist. Auf dieser Grundlage kann ein kollektives Arbeitsabkommen abgeschlossen werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass Homeoffice "nach Gutdünken" akzeptiert wird. 

Ein Kollektivabkommen ermöglicht es auch, zu entscheiden, ob Arbeitnehmer Überstunden leisten können oder nicht, und es wird klar festgelegt, wie die Arbeitszeit aufgezeichnet wird. Dies ermöglicht auch, dass die Arbeitnehmer nach ihrem Arbeitstag nicht mehr von ihrem Arbeitgeber kontaktiert werden und dass ihr Privatleben nicht beeinträchtigt wird.


Weitere Infos

Lesen Sie unsere Broschüre, die den gesetzlichen Rahmen für das Homeoffice sowie dessen psycho-sozialen Risiken beschreibt.