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Stillzeit und Stillpausen

Möchten Sie Ihren Urlaub verlängern weil Sie stillen? Sie haben die Möglichkeit, einen unbezahlten Stillurlaub anzufragen.

Die belgische Gesetzgebung sieht keinen Stillurlaub vor. Wenn Sie Ihren Urlaub verlängern möchten, um Ihr Baby länger zu stillen, können Sie Ihren Arbeitgeber um unbezahlten Stillurlaub bitten. Prophylaktischer Stillurlaub ist eine Ausnahme. Es gibt jedoch Vereinbarungen über Stillpausen bei der Arbeit.

Dauer, Form und Bedingungen

Es gibt keinen tatsächlichen Stillurlaub in Belgien. Wenn Sie Ihr Baby nach Ihrem Mutterschaftsurlaub oder Ihrem eventuellen gesetzlichen Urlaub stillen möchten, können Sie einen unbezahlten Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Sie müssen es individuell mit ihm besprechen. In einigen Unternehmen und Sektoren bestehen Abkommen über bezahlten Stillurlaub. Die Dauer des Urlaubs hängt von diesen Abkommen ab.

In der Praxis entscheiden sich die meisten Frauen für Elternzeit oder einen Zeitkredit .

Wenn Ihre Arbeit für das Kind, das Sie stillen, gefährlich ist (z. B. wenn Sie bestimmten Chemikalien oder Bakterien ausgesetzt sind), können Sie Anspruch auf einen prophylaktischen Stillurlaub haben. Der Arbeitsarzt kann Sie dann von der Arbeit distanzieren lassen. Prophylaktischer Stillurlaub ist nur bis zu fünf Monaten nach der Entbindung möglich.

Wie stelle ich den Antrag?

Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie für den prophylaktischen Stillurlaub in Betracht kommen. Um den eigentlichen Antrag zu stellen, müssen Sie ein von Ihrem Arbeitgeber ausgestelltes Zertifikat ausfüllen. Ihr Arbeitgeber und Sie müssen jeweils einen Teil ausfüllen. Dann stellen Sie dieses Zertifikat Ihrer Krankenkasse zu.

Lohn und Entschädigung

Bei prophylaktischem Stillurlaub zahlt der Arbeitgeber Ihren Lohn nicht. Sie erhalten ein Ersatzeinkommen von der Krankenkasse. Diese Entschädigung entspricht 60 % Ihres letzten Bruttolohnes und ist begrenzt.

Stillen an der Arbeit

Während den neun Monaten nach der Geburt können Sie aufhören zu arbeiten, um Ihr Kind zu stillen (wenn es in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes ist) oder Ihre Milch abzupumpen.
Sie haben Anspruch auf eine Pause bei einem Arbeitstag von mindestens vier Stunden oder zwei Pausen pro Arbeitstag von mindestens 7,5 Stunden. Eine Pause dauert eine halbe Stunde.
Stillpausen werden von der Krankenkasse entschädigt.

Stillpausen: einige praktische Tipps

Wenn Sie das System von Stillpausen nutzen möchten, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, vorzugsweise zwei Monate im Voraus, entweder per Einschreiben oder indem Sie ihn bitten, eine Empfangsbestätigung zu unterschreiben.

Selbstverständlich müssen Sie den Nachweis des Stillens erbringen, indem Sie ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Dienstes für Kind und Familie vorlegen.