CSC / FAQ Streikgeld

Erfahren Sie alles Wichtige über das Streikgeld
Die meisten Konflikte können durch Konzertierung gelöst werden. Manchmal jedoch ist Handeln angesagt.Nehmen Sie an einer anerkannten Streikaktion teil? Erleiden Sie dadurch einen Lohnverlust? Zur Kostenbegrenzung wurde ein Entschädigungssystem eingeführt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Streikgeld! 👇
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Habe ich Anrecht auf Streikgeld?
Sie können eine Streikentschädigung erhalten, wenn Sie Mitglied der CSC sind, am Aktions- und Streiktag teilnehmen und aufgrund dieser Teilnahme einen Lohnverlust erleiden.
Sie können keine Streikentschädigung erhalten, wenn Sie normalerweise am 9.11.22 nicht hätten arbeiten müssen. Dies gilt beispielsweise für Arbeitslose, Kurzzeitarbeitslose, Rentner oder Kranke.
- Für eine vollständige Entschädigung müssen Sie mindestens 6 Monate Mitglied sein.
- Ab 3 Monaten erhalten Sie 50 % der Entschädigung.
- Ab einem Monat erhalten Sie 25 % der Entschädigung.
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Wann habe ich Anrecht auf Streikgeld der CSC?
Sie haben Anspruch auf Streikgeld, wenn Sie als CSC-Mitglied an einem Aktionstag und/oder Generalstreik teilnehmen und aufgrund Ihrer Teilnahme einen Lohnverlust erleiden.
Sie haben keinen Anspruch auf Streikgeld, wenn Sie am Tag des Streiks normalerweise nicht hätten arbeiten müssen. Dies gilt z.B. für alle, die arbeitslos, zeitweilig arbeitslos, Rentner oder krank sind.
Das Streikgeld beläuft sich auf 40 Euro. Allerdings:
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Um die volle Entschädigung zu erhalten, müssen Sie mindestens 6 Monate Mitglied sein (bei der CSC oder einer anderen Gewerkschaft).
Ab drei Monaten erhalten Sie 50 % der Entschädigung.
- Ab einem Monat erhalten Sie 25 % der Entschädigung.
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Wie hoch ist die Streikentschädigung?
Für einen Vollzeitbeitrag wird aktuell pro Streiktag eine Entschädigung von 40 Euro gezahlt.
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Wie beantrage ich das Streikgeld?
Wenn Sie in einem Unternehmen mit einer Gewerkschaftsdelegation arbeiten, können Sie einen Delegierten ansprechen, um mit ihm über die geplanten Aktionen und die Modalitäten für den Streik zu sprechen.
Kein CSC-Vertreter in Ihrem Unternehmen? Dann wenden Sie sich am besten an Ihren CSC-Bezirksverband.
Dort wird man dafür sorgen, dass Sie Ihr Streikgeld erhalten. Häufig wird auch eine Bescheinigung verwendet. Füllen Sie diese sorgfältig aus, um Ihr Streikgeld schnell zu erhalten. Zum Beispiel werden Ihre Kontonummer und Ihre CSC-Mitgliedsnummer gefragt.
Ihre Mitgliedsnummer finden Sie in Meine CSC unter "Persönliche Daten" (loggen Sie sich einfach mit eID oder itsme ein).
Sie können diese Bescheinigung bei einem CSC-Delegierten in Ihrem Unternehmen abgeben oder in einen CSC Briefkasten in Ihrer Region oder an Ihrem Arbeitsplatz deponieren.