Firmenwagen
Alles was Sie über Firmenwagen wissen sollten.

Firmenwagen: Ihre Rechte
Die Gesetzgebung über die Firmenwagen ist ziemlich komplex. Entdecken Sie nachstehend die Antworten auf die häufigsten Fragen zum wichtigen Thema der Mobilität im Unternehmen:
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Elektroautos - Muss sich mein Arbeitgeber an den Kosten für die Installation einer Heimladestation beteiligen?
Das ist ein sehr heikler Punkt in der Diskussion um Autobudgets. Der Rechtsrahmen legt nicht fest, wer für diese Infrastruktur zuhause bezahlt. Es wird daher notwendig sein, gut zu verhandeln. Es gibt drei Szenarien:
- Der Arbeitgeber lässt die Ladeinfrastruktur über den CPO (Charge Point Operator) beim Arbeitnehmer installieren – ob über die Leasinggesellschaft oder nicht – und finanziert alles;
- Der Arbeitgeber lässt die Ladeinfrastruktur beim Arbeitnehmer installieren und zahlt einen Höchstbetrag (z. B. 2.000 Euro ohne Mehrwertsteuer).
- Der Arbeitgeber greift nicht ein und überträgt dem Arbeitnehmer die Verantwortung für die Installation.
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Elektroautos - Was passiert, wenn ich zu Hause keine Ladestation einrichten kann?
Der Lademix der Autopolitik ermöglicht oft öffentliches Laden für Personen, die keine Ladestation installieren können (Wohnung, Mietshaus usw.). So haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, in der Nähe ihres Wohnorts zu laden.
/!\ Sie haben keine Ladestation in Ihrer Nähe?
Im Rahmen des Wiederaufbauplans hat die Wallonische Region am 21. Februar 2023 einen Plan zur Errichtung öffentlich zugänglicher Ladestationen mit 6900 Ladepunkten bis 2030 auf den Weg gebracht.Für die Region Brüssel können Sie sich an den Vermittler der Ladeinfrastruktur wenden: facilitateur.bornes@environnement.brussels.
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Elektroautos - Was passiert mit der vom Arbeitgeber bezahlten Heimladestation, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigt?
Obwohl der Arbeitgeber in den meisten Fällen beschließt, sie nicht zu entfernen (als "Abschiedsgeschenk"), kann er dennoch auf eigene Kosten beschließen, sie zu entfernen und bei einem anderen Arbeitnehmer unterzubringen.
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Elektroautos – sind sie umweltfreundlicher?
Mythos: "Für das Klima sind Elektrofahrzeuge wegen der Batterieherstellung schlechter als Verbrenner" – Das behaupten die Gegner von Elektroautos.
Allerdings kann man Autos nicht vergleichen, es wäre so, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen. Man muss das Auto als Ganzes betrachten. Forschende nutzen dafür eine Lebenszyklusanalyse. Dabei berücksichtigen sie nicht nur ein paar Momentaufnahmen von Autos bei der Nutzung, sondern auch die Mineralgewinnung, die Produktion, den Transport, die tatsächliche Nutzung und schließlich das (gewünschte) Recycling oder umgekehrt die Verschrottung.
Nur wenn all diese Faktoren berücksichtigt werden, können wir Autos ehrlich vergleichen. Das Ergebnis wird sehr klar sein. Benzin- oder Dieselautos haben im Durchschnitt einen Ausstoß von 200 g CO2/km. Ein Elektroauto kommt nicht auf 100g. Elektrofahrzeuge sind also nicht wirklich kohlenstoffneutral, aber wir können immer noch sagen, dass sie weniger umweltschädlich sind als Verbrennungsmotoren.
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Firmenwagen - Zählt mein Firmenwagen für meine Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit?
Der Arbeitnehmer erwirbt Sozialversicherungsansprüche auf der Grundlage des Bruttolohnes. Der Firmenwagen gehört nicht dazu. Da auf diese Autos keine gewöhnlichen Sozialbeiträge gezahlt werden, führen sie auch nicht zum Erwerb von Sozialversicherungsansprüchen (z.B. Renten). Dies gilt auch für außergesetzliche Sozialversicherungsansprüche, wie z.B. Zusatzrenten.
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Firmenwagen - Wirkt er sich auf meine Kündigungsfrist aus, wenn ich kündige?
Unter Berücksichtigung der neuen Berechnungsmethode, die durch das Einheitsstatut eingeführt wurde, spielen der Lohn und damit auch der Dienstwagen bei der Berechnung der Kündigungsfrist keine Rolle.
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Firmenwagen - Habe ich im Krankheitsfall oder im Urlaub das Recht, meinen Firmenwagen zu nutzen?
Wird der Arbeitsvertrag ausgesetzt (Urlaub, Krankheit etc.), hängt es von der Art des Firmenwagens ab. Wenn er nur bei beruflichen Fahrten genutzt wird, kann der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum nicht darüber verfügen, da er keine professionelle Dienstleistung erbringt.
Handelt es sich hingegen um einen Dienstwagen, der einen Lohnvorteil darstellt und auch privat genutzt werden kann (Lohnwagen), darf der Arbeitnehmer darüber verfügen, solange der Lohn garantiert bleibt. Ein Mitarbeiter, der beispielsweise krank wird, erhält 30 Tage garantierten Lohn und kann daher einen Monat lang über sein Auto verfügen. Bei einem Vollzeitkredit hat der Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch auf den garantierten Lohn und damit auch nicht auf den Dienstwagen. Dieser Grundsatz kann auf alle Formen der Aussetzung oder Unterbrechung eines Arbeitsvertrages angewendet werden. Eine Abweichung ist jedoch auf Unternehmensebene immer möglich. Dies kann in der Kfz-Police (am geläufigsten), dem Arbeitsvertrag, einem KAA oder einer Gewohnheit innerhalb des Unternehmens erwähnt werden.
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Haben Sie Anrecht auf eine Fahrradentschädigung, wenn Sie einen Firmenwagen oder ein geleastes Fahrrad haben?
In den meisten Fällen können Sie auch eine Entschädigung für die Tage erhalten, an denen Sie mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, auch wenn Sie einen Firmenwagen oder ein geleastes Fahrrad haben. Aber letztendlich hängt es davon ab, wie dies in Ihrem Sektor oder Ihrem Unternehmen geregelt ist.
Achtung: In einigen Sektoren ist dies nicht der Fall, z.B. wenn Sie in der paritätischen Kommission 111 Metall arbeiten. In diesem Fall können Sie nur dann von einer Fahrradentschädigung profitieren, wenn Sie keinen Firmenwagen oder kein geleastes Fahrrad haben. Informieren Sie sich im Kollektivabkommen Ihres Sektors oder Ihres Unternehmens, wie dies geregelt ist.
Die andere Bedingung ist, dass Sie regelmäßig Fahrrad fahren müssen. Einmal pro Woche zum Beispiel oder zu einer bestimmten Jahreszeit. -
Autopolitik - Welche Argumente haben wir, um den Arbeitgeber daran zu hindern, die Autopolitik einseitig zu ändern?
Obwohl in der Regelung über den sozialen Dialog Dienstwagen nicht explizit erwähnt werden, gibt es mehrere Möglichkeiten, dieses Thema auf den Tisch zu bringen.
Die breitere Formulierung beispielsweise der Zuständigkeiten bestimmter Konzertierungsstrukturen (sowohl des Betriebsrats als auch der Gewerkschaftsdelegation) ermöglicht es, rechtliche Möglichkeiten zu finden, um eine Konsultation zu Firmenwagen und der Politik in diesem Bereich zu verlangen. Wenn eine Dienstwagenpolitik auf kollektiver Ebene geändert wird, wird es (zumindest) notwendig sein, den Betriebsrat und die Gewerkschaftsdelegation zu informieren und Konsultationen zu organisieren.
Wir raten:
Die Eigennutzung des Dienstwagens ist Bestandteil des Lohnes. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, solche wesentlichen und vereinbarten Arbeitsbedingungen einseitig zu ändern. Wenn sich eine Änderung der Autopolitik auf das vereinbarte Lohnvorteil auswirkt, ist sie nicht legal. Darauf müssen wir achten.
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Autopolitik - Das TCO-Budget (Total Cost of Ownership) kann unterschätzt und für den Arbeitnehmer nachteilig sein. Wie?
Die Methode zur Berechnung der TCO, insbesondere die Verwendung unrealistischer Parameter, kann zur Unterschätzung des TCO-Budgets führen. Die Wahl des Arbeitnehmers wird daher begrenzt sein. Er wird fälschlicherweise ein zu geringes Budget für den Kauf und die Wartung eines Autos haben. Wenn sich Ihr Unternehmen für die Zuweisung von TCO-Budgets entscheidet, dann schauen Sie sich kritisch an, wie sich diese Budgets zusammensetzen und ob die Kosten nicht unterschätzt wurden.