Mobilität und soziale Konzertierung
Erfahren Sie alles, was Sie als Delegierter wissen müssen, um das Thema Mobilität in die soziale Konzertierung einzubringen.

Die Mobilität: eine wichtige Materie der sozialen Konzertierung
Verstehen Sie, welche Rolle Gewerkschaftsvertreter im Bereich Mobilität spielen können und was dies für die sozialen Konzertierungsgremien bedeuten kann.
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Wie sammelt man die erforderlichen Informationen?
Je nach den Informationen, über die das Gewerkschaftsteam verfügt, kann es sinnvoll sein, einige Elemente zusammenzustellen, bevor das Thema auf die Tagesordnung des Betriebsrats/AGS oder der GD gesetzt wird.
Die föderale Diagnose bildet eine gute Grundlage für die betroffenen Unternehmen. Eine Vorschlagskiste oder eine Kurzumfrage sind gute Instrumente, die man einsetzen kann. In bestimmten Fällen (z. B. um ein Forderungsheft im Hinblick auf den Abschluss einer Vereinbarung einzureichen) ist eine formellere Befragung der Belegschaft erforderlich. -
Worauf kann sich die Gewerkschaftsarbeit über die Mobilität stützen?
Die größte Stärke ergibt sich aus der gegenseitigen Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in dieser Frage. Es ist wichtig, im Vorfeld Sensibilisierungsmaßnahmen zu ergreifen und ein offenes Ohr für die Anliegen der anderen zu haben.
In Unternehmen/Institutionen mit durchschnittlich mindestens 100 Beschäftigten kann man sich auf die Föderale Mobilitätsdiagnose stützen. Wenn der Betriebsrat diese Bestimmung „übersehen” hat, besteht kein Grund zur Panik, denn der Arbeitgeber muss die Meinung der Arbeitnehmervertreter eingeholt haben. Dieses Dokument muss ihnen unabhängig vom Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
In Brüssel gibt es eine zusätzliche Auflage: eine Verpflichtung zur Erstellung eines Mobilitätsplans, die jedoch nicht der Stellungnahme des Betriebsrats unterliegt. Wenn das Unternehmen nicht von diesen Diagnoseauflagen betroffen ist, kann man sich die Zeit nehmen, um den Zusammenhang zwischen den Anliegen der Arbeitnehmer und den Zuständigkeiten der Konzertierungsgremien aufzuzeigen: Gesundheit, Stress, Arbeitsorganisation, Kaufkraft, Einstellung von Arbeitnehmern.
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Wie setzt man die Mobilität auf die Tagesordnung?
Die Informationen, über die das Gewerkschaftsteam verfügt, ermöglichen es, problematische Situationen zu identifizieren und Prioritäten zu setzen: Was ist kurz- oder langfristig wichtig oder weniger wichtig, realisierbar oder utopisch?
Man muss darauf achten, ein Gleichgewicht zu finden zwischen den kurzfristigen Ergebnissen, die uns für die Zukunft motivieren, und einer langfristigen Vision, in die wir unsere Handlungen einordnen können.
Zum Beispiel: Einrichtung eines gesicherten Fahrradabstellplatzes, einer Umkleidekabine/Dusche für Radfahrer oder Gewährleistung, dass bestimmte Parkplätze für Fahrgemeinschaften reserviert sind. Gleichzeitig sollte eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich mit Änderungen der Arbeitszeiten oder der Entwicklung von Homeoffice im Unternehmen befasst.
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Mobilität als Materie im Betriebsrat
Auch die Mobilität muss Gegenstand einer Information und Konsultation des Betriebsrats sein. Im Rahmen der föderalen Diagnose zum Arbeitsweg müssen Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten alle drei Jahre einen Bericht über die Fahrten ihrer Mitarbeiter erstellen. Dieser Bericht muss dem Betriebsrat vorgelegt werden, der innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Berichts eine Stellungnahme abgeben muss.
Jedes betroffene Unternehmen erhält einige Monate später einen Bericht des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität mit Handlungsvorschlägen. Der Betriebsrat muss auch über alle wichtigen Veränderungen im Unternehmen informiert werden, die zu Änderungen gegenüber dem oben genannten Bericht führen könnten (siehe Art. 15f des Gesetzes von 1948). Die Delegierten können beim FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung auch aggregierte Daten anfordern, beispielsweise für ihren Sektor oder ihr Tätigkeitsgebiet.
Unternehmen in der Region Brüssel mit mehr als 100 Beschäftigten sind darüber hinaus verpflichtet, einen betrieblichen Mobilitätsplan zu erstellen. Die Gesetzgebung enthält keine Bestimmungen zu den Informationsrechten des Betriebsrats. Die in einem solchen Plan vorgesehenen Maßnahmen fallen jedoch in der Regel in den Zuständigkeitsbereich des Betriebsrats: Arbeitsorganisation (z. B. Homeoffice, Arbeitszeit, Kinderbetreuung usw.), Anpassung der Arbeitsordnung, Investitionen usw.
Vor Ort befassen sich fast ebenso viele AGS wie BR mit dem Thema Mobilität unter verschiedenen Gesichtspunkten: Sicherheit auf Parkplätzen, Zusammenhang mit Stress, Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, verkehrsbedingte Erschöpfung usw.
Alle Organe sind für die Mobilität der Arbeitnehmer zuständig. Der Ansatzwinkel und die Organisation des Gewerkschaftsteams in dieser Frage machen den Unterschied!
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Die Mobilität der Arbeitnehmer: eine Angelegenheit für Gewerkschaftsvertreter?
Arbeitswege können für bestimmte Arbeitnehmergruppen sehr teuer werden. Sie wirken sich auf die Arbeitszeiten und die Vereinbarkeit mit dem Privatleben aus, bestimmen in vielen Fällen den Zugang zu einer Beschäftigung und sind ein Grund für Müdigkeit, Stress und Unfälle.
Während einer Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter ist es daher sehr wahrscheinlich, dass man mit einem kollektiven oder individuellen Fall konfrontiert wird, der die Mobilität der Arbeitnehmer betrifft.
Oft sind es die Kollegen, die einzeln oder gemeinsam auf eine schwierige Situation aufmerksam machen oder auf proaktivere Weise Interesse an einer Verbesserung der Mobilitätsbedingungen zeigen. Es gilt, auf die geäußerten Bedürfnisse und Erwartungen einzugehen.
Beispiele für Situationen, die als Delegierter zu bewältigen sind: Das Unternehmen zieht um, Straßenbauarbeiten verursachen erhebliche Staus, die Kraftstoffpreise steigen plötzlich, die Einstellung neuer Kollegen wird durch die schlechte Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschwert...