Ihre Rechte 
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Die Gewerkschaftsdelegation

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Die Gewerkschaftsdelegation

Der Status der Gewerkschaftsdelegation (GD) ist nicht gesetzlich geregelt, sondern Gegenstand der Anerkennung durch ein kollektives Arbeitsabkommen (KAA), das im Nationalen Arbeitsrat (NAR) abgeschlossen wird. Dieses Rahmenabkommen (Nr. 5) definiert lediglich die allgemeinen Grundsätze und verweist auf die paritätischen Kommissionen der verschiedenen Sektoren sowie auf die Unternehmen, die die Aufgabe haben, die spezifischen Bedingungen für die Einsetzung und Funktionsweise der GD festzulegen. Aus diesem Grund gibt es große Statusunterschiede zwischen den Sektoren. Im Gegensatz zum KAA Nr. 5 wurden die meisten sektoralen KAA per Königlichem Dekret verpflichtend gemacht und sind daher für alle Arbeitgeber des betreffenden Sektors bindend. Das Rahmenabkommen enthält nur Mindestbestimmungen. Das bedeutet, dass Sektoren und Unternehmen Bestimmungen erlassen können, die für die Arbeitnehmer günstiger sind.  

In den sektoralen KAA sind die Bedingungen für die Gründung einer GD, die Anzahl der Gewerkschaftsdelegierten (abhängig von der Größe des Unternehmens), die Dauer des Mandats und die Verteilung der Mandate zwischen den Organisationen festgelegt,.... Sie können sich an Ihre Zentrale wenden, um die KAA zu erhalten, zu denen Ihr Unternehmen gehört.