Es bestehen zahlreiche Konzertierungsorgane, die es den Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ermöglichen, sich regelmäßig zu treffen. Dazu gehören der Betriebsrat (BR), der Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS) und die Gewerkschaftsdelegation (GD) im Unternehmen.
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